§ 8 MedienG LSA
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 8 MedienG LSA – Regionalfensterprogramme
(1) Regionalfensterprogramme im Land Sachsen-Anhalt richten sich nach § 25 des Rundfunkstaatsvertrages.
(2) Die Verpflichtungen der Veranstalter können durch regelmäßige Übernahme von Programmbestandteilen von einem oder mehreren Veranstaltern privater, lokaler oder regionaler Fernsehprogramme erfüllt werden. Dabei sind Programmzulieferungen regelmäßig aus unterschiedlichen Landesteilen zu berücksichtigen.