§ 8 EStG, Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. 2Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend. 3Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 4Der Wert nach den Sätzen 2 und 3 kann mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. 5Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug von Werbungskosten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 3 und 4 in Betracht käme; Satz 4 ist sinngemäß anzuwenden. (1) 6Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge durch Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch Werte bestimmt worden sind, sind diese Werte maßgebend. 7Die Werte nach Satz 6 sind auch bei Steuerpflichtigen anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. 8Die oberste Finanzbehörde eines Landes kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für weitere Sachbezüge der Arbeitnehmer Durchschnittswerte festsetzen. 9Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. (2)
§ 8 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz EStG in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774) - siehe Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 23c EStG 2009
§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 554), anzuwenden ab dem 1. Januar 2011
(3) 1Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, so gelten als deren Werte abweichend von Absatz 2 die um 4 Prozent geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. 2Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. (3)
§ 8 Absatz 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 554), anzuwenden ab dem 1. Januar 2011
Zu § 8: Geändert durch G vom 5. 4. 2011 (BGBl I S. 554).
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 17.06.2009, VI R 18/07 - Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers -…
- BSG, 02.03.2010, B 12 R 5/09 R - Beitragsrechtliche Berücksichtigung von Sachbezügen - Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei angemessener Reduzierung der Arbeitsvergütung
- BAG, 14.12.2010, 9 AZR 631/09 - Schadenersatzanspruch aufgrund mangelnder Überlassung des Dienstwagens zur Privatnutzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ist nicht begründet -…
- BFH, 14.04.2011, VI R 24/10 - Beiträge eines Arbeitgebers für die private Krankenversicherung seiner polnischen Saisonarbeitskräfte sind steuerpflichtiger Arbeitslohn - Qualifizierung der Beiträge…
- BSG, 25.06.2009, B 10 EG 9/08 R - Höhe des Elterngeldes - Berücksichtigung steuerfreier Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse
- BFH, 09.06.2011, VI R 55/10 - Zulässigkeit des Innehabens von mehr als einer regelmäßigen Arbeitsstätte durch einen Arbeitnehmer - Kriterien zur Bestimmung des ortsgebundenen Mittelpunktes einer…
- BFH, 11.11.2010, VI R 27/09 - Unterscheidung von Barlöhnen und Sachbezügen nach dem Rechtsgrund des Zuflusses - Auswirkung der Art und Weise einer Anspruchserfüllung und Verschaffung eines zugesagten…
- BFH, 21.04.2010, VI R 46/08 - Tatsächliche Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Voraussetzung für die Anwendung der 1%-Regelung - Geltung des Anscheinsbeweis…
- BFH, 12.11.2009, VI R 20/07 - Abfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert beim Arbeitnehmer als Voraussetzung für eine Arbeitslohnrückzahlung - Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse als…
- BVerfG, 07.07.2010, 2 BvL 1/03 - Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer -…
- BAG, 23.06.2009, 2 AZR 103/08 - Außerordentliche bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung wegen bewusster und gewollter Umgehung einer Sachbezugsregelung - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- BFH, 06.10.2011, VI R 56/10 - Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
- BFH, 22.09.2010, VI R 57/09 - Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuer (EStG) als Korrekturposten zum Werbungskostenabzug - Ausgleich für abziehbare, tatsächlich aber nicht entstandene…
- BFH, 11.02.2010, VI R 43/09 - Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte…
- BFH, 11.11.2010, VI R 41/10 - Unterscheidung von Barlöhnen und Sachbezügen nach dem Rechtsgrund des Zuflusses - Auswirkung der Art und Weise einer Anspruchserfüllung und Verschaffung eines zugesagten…
- BFH, 13.10.2010, VI R 12/09 - Einbeziehung eines nachträglichen Einbaus einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug als Sonderausstattung - Begriff der…
- BFH, 22.09.2010, VI R 54/09 - Erhöhung der anzusetzenden Lohneinkünfte eines Arbeitnehmers bei einer arbeitgeberseitigen Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte -…
- BFH, 10.08.2010, VI R 1/08 - Arbeitslohnrückzahlung aufgrund des Verkaufs einer als Arbeitslohn verkauften, mangels Eintragung des Arbeitgebers im Grundbuch jedoch nicht an den Arbeitnehmer…
- BFH, 09.06.2011, VI R 58/09 - Betriebssitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte bei lediglich der Kontrolle dienenden regelmäßigen Besuchen eines Arbeitnehmers - Entfernungspauschale bei…
- BFH, 11.05.2011, VI R 65/09 - Verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer bei Unterschreiten der ortsüblichen Miete als Sachbezug - Umfang der Vermietung zu niedrigen Mieten durch den…
