§ 89a SGB VIII, Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
(1) 1Kosten, die ein örtlicher Träger auf Grund einer Zuständigkeit nach § 86 Absatz 6 aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, der zuvor zuständig war oder gewesen wäre. 2Die Kostenerstattungspflicht bleibt bestehen, wenn die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt ändert oder wenn die Leistung über die Volljährigkeit hinaus nach § 41 fortgesetzt wird.
(2) Hat oder hätte der nach Absatz 1 kostenerstattungspflichtig werdende örtliche Träger während der Gewährung einer Leistung selbst einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen anderen örtlichen oder den überörtlichen Träger, so bleibt abweichend von Absatz 1 dieser Träger dem nunmehr nach § 86 Absatz 6 zuständig gewordenen örtlichen Träger kostenerstattungspflichtig.
(3) Ändert sich während der Gewährung der Leistung nach Absatz 1 der für die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Absatz 1 bis 5 maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt, so wird der örtliche Träger kostenerstattungspflichtig, der ohne Anwendung des § 86 Absatz 6 örtlich zuständig geworden wäre.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 09.12.2010, BVerwG 5 C 17.09 - Anwendbarkeit der örtlichen Zuständigkeitsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) bei verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalten der Eltern…
- BVerwG, 29.09.2010, BVerwG 5 C 21.09 - Erfordernis des Bestehens eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes bis zur Aufnahme eines Jugendlichen in eine Einrichtung für die Begründung einer…
- BVerwG, 19.08.2010, BVerwG 5 C 14.09 - Bestimmung der Leistung i.S.v. § 111 S. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) nach dem zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriff des Kinderhilferechts und…
- BVerwG, 25.03.2010, BVerwG 5 C 12.09 - Rückwirkung der rechtskräftigen Vaterschaftsanfechtung auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Hinblick auf die jugendhilferechtliche Zuständigkeit -…
- BVerwG, 22.10.2009, BVerwG 5 C 16.08 - Auslagerung von Dienstleistungen "Outsourcing" durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Beratung und Unterstützung der Pflegeperson auf Träger der freien…
- BVerwG, 30.09.2009, BVerwG 5 C 18.08 - Geltung des § 86 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) auch bei erstmaliger Begründung verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte der Eltern nach…
- BVerwG, 01.09.2011, BVerwG 5 C 20.10 - Einordnung einer Person als Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII bei Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht im Haushalt
- BVerwG, 08.06.2010, BVerwG 5 B 52.09 - Beschwerde aufgrund der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts über einen Erstattungsanspruch eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe gegen den überörtlichen…
- BVerwG, 13.12.2012, BVerwG 5 C 25.11 - Eigenständiger Kostenanspruch gemäß § 89a Abs. 3 SGB VIII bei einer Zuständigkeit des örtlich zuständigen Trägers der Jugendhilfe aufgrund anderer Bestimmungen…
