§ 85 BauGB, Enteignungszweck
(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um
- 1.entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,
- 2.unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
- 3.Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen,
- 4.durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen,
- 5.Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Abs. 1 oder 2 nicht erfüllt,
- 6.im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Abs. 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder
- 7.im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Abs. 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen.
(2) Unberührt bleiben
- 1.die Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken,
- 2.landesrechtliche Vorschriften über die Enteignung zu den in Absatz 1 Nr. 6 genannten Zwecken.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 08.07.2010, III ZR 221/09 - Anspruch auf weitere Geldentschädigung bei einem Übernahmeanspruch gem. § 40 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eines von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen…
- BVerfG, 08.07.2009, 1 BvR 2187/07 - Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.R.e. Verfassungsbeschwerde - Anspruch auf effektive gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher…
- BVerfG, 15.09.2011, 1 BvR 2232/10 - Notwendigkeit der Ausschöpfung des Primärrechtschutzes gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde
- BVerwG, 16.06.2010, BVerwG 4 BN 67.09 - Verpflichtung einer Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen der Entwicklungsmaßnahme im ergänzenden Verfahren - Rückwirkende Inkraftsetzung einer…
- BVerwG, 27.08.2009, BVerwG 4 CN 5.08 - Geltendmachung von Abwägungsfehlern bei der gemeinnützigen Festsetzung von Böschungsflächen auf angrenzenden Privatgrundstücken i.R.d. § 9 Abs. 1 Nr. 26…
- BVerwG, 27.08.2009, BVerwG 4 CN 1.08 - § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch (BauGB) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von "Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern" - Auswirkungen…
- BVerwG, 03.01.2012, BVerwG 4 BN 42.11 (4 BN 38.11) - Anspruch auf rechtliches Gehör bzgl. Klärung des Eigentums eines Geländes mit ordnungsgemäßer Zuwegung
- BVerwG, 25.01.2011, BVerwG 4 BN 39.10 - Zulässigkeit der Regelung eines vierstreifigen Ausbaus einer Bundesfernstraße zur Verbesserung der großräumigen Ost-West-Verkehrsverbindung in einem…
- BVerfG, 08.07.2009, 1 BvR 692/08 - Enteignung nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.R.e. Verfassungsbeschwerde - Anspruch auf effektive gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht des…
- BVerwG, 20.12.2012, BVerwG 4 C 6.11 - Enteignung von in einem isolierten Straßenbebauungsplan als Verkehrsflächen festgesetzten Flächen auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - Sperrwirkung…
- BVerwG, 20.12.2012, BVerwG 4 C 7.11 - Enteignung von Grundstücken für Straßenbauvorhaben i.R.d. Nutzung und Festsetzung als Verkehrsflächen
- BVerwG, 11.04.2012, BVerwG 4 BN 13.12 - Klärung der Vollzugsfähigkeit eines angefochtenen Bebauungsplans aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit i.R. der…
- Enteignung
- BVerwG, 04.07.2011, BVerwG 4 B 10.11 (4 C 6.11) - Abschlag bei der Streitwertfestsetzung ist nur vorzunehmen im Falle des Bestehens lediglich einer enteignungrechtlichen Vorwirkung bei der…
- BVerwG, 04.07.2011, BVerwG 4 B 11.11 (4 C 7.11) - Abschlag bei der Streitwertfestsetzung ist nur vorzunehmen im Falle des Bestehens lediglich einer enteigenungrechtlichen Vorwirkung bei der…
- § 12 BauGB, Vorhaben- und Erschließungsplan
- § 27a BauGB, Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter
- § 43 BauGB, Entschädigung und Verfahren
- § 87 BauGB, Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
- § 88 BauGB, Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
