§ 857 ZPO, Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte
(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend.
(2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, zugestellt ist.
(3) Ein unveräußerliches Recht ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung insoweit unterworfen, als die Ausübung einem anderen überlassen werden kann.
(4) 1Das Gericht kann bei der Zwangsvollstreckung in unveräußerliche Rechte, deren Ausübung einem anderen überlassen werden kann, besondere Anordnungen erlassen. 2Es kann insbesondere bei der Zwangsvollstreckung in Nutzungsrechte eine Verwaltung anordnen; in diesem Fall wird die Pfändung durch Übergabe der zu benutzenden Sache an den Verwalter bewirkt, sofern sie nicht durch Zustellung des Beschlusses bereits vorher bewirkt ist.
(5) Ist die Veräußerung des Rechts selbst zulässig, so kann auch diese Veräußerung von dem Gericht angeordnet werden.
(6) Auf die Zwangsvollstreckung in eine Reallast, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in eine Forderung, für die eine Hypothek besteht, entsprechend anzuwenden.
(7) Die Vorschrift des § 845 Abs. 1 Satz 2 ist nicht anzuwenden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 30.03.2010, VII R 22/09 - Anfechtbarkeit der Bestellung eines Nießbrauchsrechtes bzw. eines Wohnrechtes (dingliche Rechte) am eigenen Grundstück - Gläubigerbenachteiligung infolge der Bestellung…
- BGH, 09.02.2012, VII ZB 117/09 - Möglichkeit der Mitpfändung von Ansprüchen aus § 109 SGB VI auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften zusammen mit der zukünftigen Forderung des…
- BGH, 22.04.2010, VII ZB 15/09 - Pfändbarkeit der Ansprüche eines Bauträgers aus einem Treuhandverhältnis mit dem Wohnungseigentümer bzgl. der Sondernutzungsrechte an einem Parkplatz
- BGH, 23.02.2012, VII ZB 59/09 - Notwendigkeit der Aufnahme der Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge im Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss im Falle der Pfändung von Ansprüchen des…
- BGH, 10.01.2013, IX ZB 163/11 - Verpflichtung eines Schuldners zur Herausgabe von ererbtem Vermögen zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens und während…
- BGH, 09.12.2010, VII ZB 67/09 - Anordnungen des Vollstreckungsgerichts zur Ausübung des gepfändeten Nießbrauchs durch Zwangsverwaltung nach den Vorschriften der Zwangsverwaltung - Ermächtigung des…
- BGH, 21.02.2013, IX ZR 69/12 - Unterliegen von Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung dem Insolvenzbeschlag
- BGH, 18.01.2012, I ZR 187/10 - gewinn.de - Erwerb eines absoluten Rechts durch Registrierung eines Domainnamens
- BGH, 10.09.2009, Xa ZR 18/08 - Ausschluss des Vorbenutzungsrechts gem. § 12 Patentgesetz (PatG) bei vertraglicher Beziehung zwischen Benutzer und Erfinder und Erlangung des Erfindungsbesitzes im…
- BFH, 16.07.2009, VII S 12/09 (PKH) - Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde
- Miteigentum
- Verfügungsverbot
- § 12 GKG, Verfahren nach der Zivilprozessordnung
- Anlage 1.2.1.1 GKG, Abschnitt 1 Erster Rechtszug
- § 18 RVG, Besondere Angelegenheiten
- § 858 ZPO, Zwangsvollstreckung in Schiffspart
