§ 850d ZPO, Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar. 2Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben. 3Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte. 4Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.
(2) Mehrere nach Absatz 1 Berechtigte sind mit ihren Ansprüchen in der Reihenfolge nach § 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 16 des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu berücksichtigen, wobei mehrere gleich nahe Berechtigte untereinander den gleichen Rang haben.
(3) Bei der Vollstreckung wegen der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten kann zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet und überwiesen werden.
Zu § 850d: Geändert durch G vom 21. 12. 2007 (BGBl I S. 3189).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 17.09.2009, 6 AZR 369/08 - Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsrückständen nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens -…
- BVerfG, 12.10.2010, 1 BvL 14/09 - Vereinbarkeit der fehlenden Haftungsprivilegierung des nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden, zum Unterhalt verpflichteten Kindesvaters mit dem Grundgesetz -…
- BGH, 25.10.2012, VII ZB 31/12 - Pfändbarkeit von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II) wie…
- BGH, 25.11.2010, VII ZB 111/09 - Pfändung von Teilbeträgen aus den Regelsätzen nach § 28 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich…
- BGH, 23.07.2009, VII ZB 104/08 - Ausschöpfung aller anderen Erkenntnismöglichkeiten und Mittel zur Ermittlung der Angemessenheit der Kosten eines Wohnraums vor einem Rückgriff auf die Tabellenwerte…
- BGH, 25.10.2012, VII ZB 47/11 - Möglichkeit einer Pfändung von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen nach SGB II gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen
- BGH, 03.12.2009, IX ZR 189/08 - Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren - Durchführung der Billigkeitsprüfung durch das…
- BGH, 05.08.2010, VII ZB 17/09 - Berücksichtigung anfallender Kosten der Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern bei der Bemessung des notwendigen Unterhalts eines Schuldners
- BGH, 12.05.2011, IX ZB 181/10 - Pfändungsschutz von privaten Versicherungen für die Altersvorsorge erstreckt sich nicht auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners - Reichweite…
- BGH, 06.09.2012, VII ZB 84/10 - Anforderungen an die Erbringung eines Nachweises der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gem. § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO - Grundsätze zur Prüfung der…
- BGH, 10.03.2011, VII ZB 70/08 - Anwendbarkeit des Vollstreckungsprivilegs des § 850f Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Zwangsvollstreckung von auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten…
- BGH, 05.08.2010, VII ZB 101/09 - Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltspflichten bei der Bemessung des pfandfreien Betrages in Höhe des einem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages trotz…
- BGH, 23.07.2009, VII ZB 103/08 - Berücksichtigung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf bei der Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens - Rückgriff auf die…
- BGH, 23.07.2009, VII ZB 105/08 - Zwangsvollstreckungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung von Forderungen auf laufenden und rückständigen Unterhalt - Rechtliche Ausgestaltung des…
- BGH, 09.08.2012, VII ZB 84/11 - Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Unterhaltsgläubiger aufgrund der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen…
- BGH, 13.10.2011, IX ZB 80/10 - Ansehung eines Anspruchs aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als Insolvenzforderung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des…
- BGH, 25.10.2012, VII ZB 12/10 - Berücksichtigung der für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des einem Schuldner pfandfrei zu…
- BGH, 28.06.2012, IX ZB 313/11 - Vollstreckbarkeit von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in der Wohlverhaltensphase durch einen Insolvenzgläubiger
- BGH, 09.07.2009, VII ZB 65/08 - Prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltsschuldner aus einem Unterhaltsprozess als unter das Vollstreckungsprivileg des § 850…
- BGH, 28.11.2012, XII ZR 19/10 - Anspruch gegen einen Unterhaltspflichtigen auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs
