§ 835 ZPO, Überweisung einer Geldforderung
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen.
(2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist.
(3) 1Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die Überweisung entsprechend anzuwenden. 2Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst vier Wochen nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf.
(4) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. 2Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht.
(5) Wenn nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, dem Gläubiger überwiesen werden, so darf der Drittschuldner erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen.
Zu § 835: Geändert durch G vom 7. 7. 2009 (BGBl I S. 1707) und 12. 4. 2011 (BGBl I S. 615).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 01.10.2009, VII ZB 41/08 - Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens als unzumutbare Härte i.S.d. § 765a Zivilprozessordnung…
- BGH, 20.07.2010, IX ZR 37/09 - Rechtsmacht eines vorläufigen Verwalters/Treuhänders zur Versagung einer Genehmigung in der Insolvenz des Schuldners bei einer im Einziehungsermächtigungsverfahren…
- BFH, 30.03.2010, VII R 22/09 - Anfechtbarkeit der Bestellung eines Nießbrauchsrechtes bzw. eines Wohnrechtes (dingliche Rechte) am eigenen Grundstück - Gläubigerbenachteiligung infolge der Bestellung…
- BGH, 10.11.2011, VII ZB 32/11 - Verfügungsmöglichkeit über die auf ein Pfändungsschutzkonto eingegangenen zum Bestreiten des Lebensunterhalts im Folgemonat bestimmten Leistungen der ARGE
- BGH, 17.09.2009, IX ZR 63/09 - Kündigung des Mietvertrages eines Genossenschaftsmitglieds durch seinen Insolvenzverwalters - Berechtigung einer Genossenschaft zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses…
- BGH, 20.01.2012, V ZR 95/11 - Richten eines zuvor entstandenen bereicherungsrechtlichen Anspruchs auf Herausgabe von Eigentum auf Wertersatz im Falle des Untergehens des Grundeigentums infolge eines…
- BGH, 14.07.2011, VII ZB 85/10 - Im Rechtsmittelverfahren vorzunehmende Beurteilung von noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten zur "Monatsanfangsproblematik" des Pfändungsschutzkontos nach…
- BGH, 20.11.2012, VI ZB 64/11 - Rückfestsetzung eines auf Grund eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gezahlten Betrags gegen den Antragsgegner nach Aufhebung oder Änderung der vorläufigen…
- BGH, 10.03.2011, IX ZR 82/10 - Ein Prozessvertreter verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag durch die fehlende Geltendmachung der Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei
- BGH, 28.07.2011, VII ZB 92/10 - Pfändungsschutz bzgl. am Monatsende auf ein Pfändungsschutzkonto gutgeschriebenen und für den Lebensunterhalt des Schuldners im Folgemonat bestimmten Sozialleistungen
- BGH, 28.07.2011, VII ZB 93/10 - Pfändung der Sozialleistungen - Grundsatz des Vertrauensschutzes einer Anwendung der Neuregelung des § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO
- BGH, 28.07.2011, VII ZB 96/10 - Begrenzung der Auszahlung eines Guthabens von dem Pfändungsschutzkonto eines Schuldners am Monatsende an die Gläubiger durch den monatlichen Freibetrag für den…
- BGH, 28.07.2011, VII ZB 94/10 - Pfändungsschutz bzgl. am Monatsende auf ein Pfändungsschutzkonto gutgeschriebener und für den Lebensunterhalt des Schuldners im Folgemonat bestimmter Sozialleistungen
- BGH, 28.07.2011, VII ZB 95/10 - Höhe der Auszahlung an einen Gläubiger von dem Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 ZPO am Monatsende durch die Drittschuldnerin
- Pfändung von Forderungen
- § 314 AO, Einziehungsverfügung
- § 12 GKG, Verfahren nach der Zivilprozessordnung
- Anlage 1.2.1.1 GKG, Abschnitt 1 Erster Rechtszug
- Anlage 1 GvKostG, Kostenverzeichnis
- § 50 HessVwVG, Überweisungsverfügung
