§ 82 MarkenG, Anwendung weiterer Vorschriften; Anfechtbarkeit; Akteneinsicht
(1) 1Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren vor dem Patentgericht enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, wenn die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Patentgericht dies nicht ausschließen. 2§ 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden. 3Im Verfahren vor dem Patentgericht gilt für die Gebühren das Patentkostengesetz, für die Auslagen gilt das Gerichtskostengesetz entsprechend.
(2) Eine Anfechtung der Entscheidungen des Patentgerichts findet nur statt, soweit dieses Gesetz sie zulässt.
(3) 1Für die Gewährung der Akteneinsicht an dritte Personen ist § 62 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2Über den Antrag entscheidet das Patentgericht.
Zu § 82: Geändert durch G vom 28. 10. 1996 (BGBl I S. 1546) und 13. 12. 2001 (BGBl I S. 3656).
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Gesetze
Urteile
- BGH, 09.09.2010, I ZB 81/09 - Möglichkeit der bedingten Erklärung eines Teilverzichts auf eine Marke im Löschungsverfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des Fehlens eines…
- BGH, 22.06.2011, I ZB 9/10 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt ohne Klärung der Absicht weiteren Sachvortrags nach Schluss der…
- BGH, 25.02.2010, I ZB 18/08 - Anwendbarkeit der für das Verfahren erster Instanz geltenden Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht -…
- BGH, 08.03.2012, I ZB 13/11 - Neuschwanstein - Unterscheidungskraft einer Marke bei Bezeichnung eines bedeutenden Kulturguts (hier: Schloss Neuschwanstein)
- BGH, 30.11.2011, I ZB 56/11 - Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten
- BGH, 25.02.2010, I ZB 19/08 - Auswirkung einer aus den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgenden Verpflichtung zur wechselseitigen Duldung von Kennzeichen auf den Schutz eines Zeichens im…
- BGH, 24.11.2010, I ZB 54/09 - Erfordernis der Darlegung eines berechtigten Interesses für einen Antrag auf Akteneinsicht in ein Markenlöschungsverfahren
- BGH, 28.09.2011, I ZB 72/10 - Notwendigkeit der Abgabe eines Hinweises hinsichtlich einer beabsichtigten Abweichung von der Rechtsansicht der Vorinstanz durch das Bundespatentgericht gemäß dem…
- BGH, 14.04.2011, I ZA 21/10 - Begründete Abweisung eines Löschungsantrags bezüglich der deutschen Marke "TSP Trailer-Stabilization-Program" und daher keine Verfahrenskostenhilfe für das…
- BGH, 29.07.2009, I ZB 83/08 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) durch die Verweigerung der Verfahrenkostenhilfe durch…
