§ 78c StGB, Unterbrechung
(1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch
- 1.die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
- 2.jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung,
- 3.jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben worden ist,
- 4.jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
- 5.den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
- 6.die Erhebung der öffentlichen Klage,
- 7.die Eröffnung des Hauptverfahrens,
- 8.jede Anberaumung einer Hauptverhandlung,
- 9.den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung,
- 10.die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens oder im Verfahren gegen Abwesende zur Ermittlung des Aufenthalts des Angeschuldigten oder zur Sicherung von Beweisen ergeht,
- 11.die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten ergeht, oder
- 12.jedes richterliche Ersuchen, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen.
2Im Sicherungsverfahren und im selbständigen Verfahren wird die Verjährung durch die dem Satz 1 entsprechenden Handlungen zur Durchführung des Sicherungsverfahrens oder des selbständigen Verfahrens unterbrochen
(2) 1Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. 2Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.
(3) 1Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. 2Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. 3§ 78b bleibt unberührt.
(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht.
(5) Wird ein Gesetz, das bei der Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und verkürzt sich hierdurch die Frist der Verjährung, so bleiben Unterbrechungshandlungen, die vor dem In-Kraft-Treten des neuen Rechts vorgenommen worden sind, wirksam, auch wenn im Zeitpunkt der Unterbrechung die Verfolgung nach dem neuen Recht bereits verjährt gewesen wäre.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BVerfG, 03.09.2009, 2 BvR 1826/09 - Verfassungsbeschwerde i.R.e. einstweiligen Anordnung zur Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Griechenland zum Zwecke der…
- BGH, 18.02.2010, 4 ARs 16/09 - Auslieferung eines deutschen Staatsangehörgen nach Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls zum Zwecke der Strafverfolgung trotz in Deutschland eingetretener…
- BGH, 09.02.2012, 1 StR 148/11 - Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Auslieferungshaft wegen Steuerhinterziehung i.R.e. Verurteilung in Deutschland
- BGH, 03.05.2011, 3 StR 33/11 - Bei mehreren Tatverdächtigen kann sich Unterbrechungshandlung, von der nur ein Beschuldigter unmittelbar betroffen ist, dennoch nach Lage der Umstände ebenfalls auf…
- BGH, 28.01.2010, 3 StR 274/09 - Anwendung der Neufassung eines Gesetzes bei Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei Anwendung der Neufassung und Beendigung der Tat vor Neufassung - Anforderungen…
- BGH, 19.11.2009, 3 StR 244/09 - Wiederholtes Tätigwerden als beharrliches Handeln i.S.v § 238 Strafgesetzbuch (StGB) - Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers bzgl. eines…
- BGH, 02.03.2011, 2 StR 275/10 - Unterbrechung der Verjährung einer Tat durch Beauftragung eines privaten Unternehmens mit der technischen Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter…
- BGH, 08.02.2011, 1 StR 490/10 - Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss - Maßgeblichkeit abstrakter…
- BGH, 04.11.2010, 4 StR 404/10 - Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer während der Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach deren einschränkenden Vorgaben…
- BGH, 02.02.2010, 4 StR 514/09 - Eignung eines Durchsuchungsbeschlusses zur Unterbrechung der Verjährungsfristen - Berücksichtigung der Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben…
- BGH, 04.05.2011, 2 StR 524/10 - Ein Angeklagter kann durch eine Einstellung wegen Mängeln der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (behebbares Verfahrenshindernis) beschwert sein - Auswirkung einer…
- BGH, 09.02.2012, 1 StR 152/11 - Zulässigkeit der Verfolgung und Aburteilung von in einer Auslieferungsbewilligung nicht genannten Taten bei Nichtverlassen des Hoheitsgebiets innerhalb von 45 Tagen…
- BGH, 31.01.2012, 3 StR 428/11 - Neue Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe wegen Außerachtlassung einer amtsgerichtlichen Verurteilung
- BGH, 30.03.2011, 2 StR 589/10 - Eigene Erklärung eines Angeklagten als nicht statthaftes Mittel zur Glaubhaftmachung einer Tatsache - Berücksichtigungsfähigkeit von verjährten Taten bei der…
- BGH, 28.10.2010, 5 StR 263/10 - Anforderungen an die Verjährung von Straftaten als Verfahrenshindernis für eine Strafverfolgung und Strafvollstreckung - Grundsätze zur Feststellung des Ruhens bzw.…
- BGH, 18.08.2010, 2 StR 130/10 - Schuldspruchänderung infolge einer Verfolgungsverjährung
- BGH, 20.07.2010, 3 StR 185/10 - Verjährung einer Straftat mangels einer den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechenden Maßnahme - Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs einer in Polen erlittenen…
- BGH, 30.08.2012, 5 StR 314/12 - Verwerfung einer Revision wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als unbegründet
- BGH, 02.03.2011, 2 StR 524/10 - Zulässigkeit der Revision eines Angeklagten gegen die Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses sowie behaupteten…
- BGH, 02.03.2011, 2 StR 524/10 - Vorliegen einer Beschwer bei Einstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses
