§ 78b StGB, Ruhen
(1) Die Verjährung ruht
- 1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 179 und 225 sowie nach den §§ 224 und 226, wenn mindestens ein Beteiligter durch dieselbe Tat § 225 verletzt,
- 2.solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann; dies gilt nicht, wenn die Tat nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen.
(2) Steht der Verfolgung entgegen, dass der Täter Mitglied des Bundestages oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes ist, so beginnt die Verjährung erst mit Ablauf des Tages zu ruhen, an dem
- 1.die Staatsanwaltschaft oder eine Behörde oder ein Beamter des Polizeidienstes von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt oder
- 2.eine Strafanzeige oder ein Strafantrag gegen den Täter angebracht wird (§ 158 der Strafprozessordnung).
(3) Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Urteil des ersten Rechtszuges ergangen, so läuft die Verjährungsfrist nicht vor dem Zeitpunkt ab, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
(4) Droht das Gesetz strafschärfend für besonders schwere Fälle Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren an und ist das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet worden, so ruht die Verjährung in den Fällen des § 78 Abs. 3 Nr. 4 ab Eröffnung des Hauptverfahrens, höchstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren; Absatz 3 bleibt unberührt.
(5) 1Hält sich der Täter in einem ausländischen Staat auf und stellt die zuständige Behörde ein förmliches Auslieferungsersuchen an diesen Staat, ruht die Verjährung ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Ersuchens beim ausländischen Staat
- 1.bis zur Übergabe des Täters an die deutschen Behörden,
- 2.bis der Täter das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates auf andere Weise verlassen hat,
- 3.bis zum Eingang der Ablehnung dieses Ersuchens durch den ausländischen Staat bei den deutschen Behörden oder
- 4.bis zur Rücknahme dieses Ersuchens.
2Lässt sich das Datum des Zugangs des Ersuchens beim ausländischen Staat nicht ermitteln, gilt das Ersuchen nach Ablauf von einem Monat seit der Absendung oder Übergabe an den ausländischen Staat als zugegangen, sofern nicht die ersuchende Behörde Kenntnis davon erlangt, dass das Ersuchen dem ausländischen Staat tatsächlich nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. 3Satz 1 gilt nicht für ein Auslieferungsersuchen, für das im ersuchten Staat auf Grund des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1) oder auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarung eine § 83c des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vergleichbare Fristenregelung besteht.
Zu § 78b: Geändert durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl I S. 3007), 4. 8. 2005 (BGBl I S. 2272) und 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2280).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 25.07.2011, 1 StR 631/10 - Eigenmächtigkeit des Entfernens i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO bei einem aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode unternommenen und zur Verhandlungsunfähigkeit…
- BGH, 09.02.2012, 1 StR 148/11 - Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Auslieferungshaft wegen Steuerhinterziehung i.R.e. Verurteilung in Deutschland
- BGH, 06.09.2011, 1 StR 633/10 - Revision eines Angeklagten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung wegen der Verheimlichung von Einkünften aus Vermittlungsaktivitäten im Straßenbau
- BGH, 10.05.2011, 4 StR 584/10 - Die Erhebung einer wegen der Abwesenheit des Angeklagten geltend gemachten Verfahrensrüge ist wegen unrichtig mitgeteilter Differenzen über den Beginn des Termins…
- BGH, 08.02.2011, 1 StR 490/10 - Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss - Maßgeblichkeit abstrakter…
- BGH, 28.01.2010, 3 StR 274/09 - Anwendung der Neufassung eines Gesetzes bei Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bei Anwendung der Neufassung und Beendigung der Tat vor Neufassung - Anforderungen…
- BGH, 18.08.2009, 2 StR 244/09 - Rechtsfehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund von Verfolgungsverjährung - Überprüfung des ernsthaften Bestrebens des…
- BGH, 25.10.2010, 1 StR 57/10 - Verletzung des Verbots der Doppelbestrafung gemäß Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) bei einer Verurteilung in Abwesenheit wegen zehnfachen Mordes…
- BGH, 01.09.2009, 1 StR 301/09 - Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern - Anwendung…
- BGH, 12.12.2012, 5 StR 506/12 - Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung der Taten zwischen 1996 und 1999 und bei Ablauf der fünfjährigen…
- BGH, 03.05.2011, 5 StR 110/11 - Katalog des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB im Falle sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gilt rückwirkend nicht für vor dem 01.04.2004 verjährte Taten - Rückwirkende…
- BGH, 15.12.2010, 2 StR 588/10 - Eintritt der Strafvervolgungsverjährung für begangenes Vorgehen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
- BGH, 28.10.2010, 5 StR 263/10 - Anforderungen an die Verjährung von Straftaten als Verfahrenshindernis für eine Strafverfolgung und Strafvollstreckung - Grundsätze zur Feststellung des Ruhens bzw.…
- BGH, 22.07.2009, 2 StR 198/09 - Revision i.R.e. sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf Grund der Verjährungsfrist
- BGH, 20.11.2012, 2 StR 257/12 - Strafschärfende Berücksichtigung bereits verjährter Straftaten bei der Verurteilung anderer Taten (hier: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern)
- BGH, 04.09.2012, 3 StR 331/12 - Ruhen der Verfolgungsverjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bei Taten nach § 174 StGB - Folgen einer bereits eingetretenen Verfolgungsverjährung…
- BGH, 30.08.2012, 5 StR 314/12 - Verwerfung einer Revision wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als unbegründet
- BGH, 09.02.2012, 1 StR 152/11 - Zulässigkeit der Verfolgung und Aburteilung von in einer Auslieferungsbewilligung nicht genannten Taten bei Nichtverlassen des Hoheitsgebiets innerhalb von 45 Tagen…
- BGH, 08.02.2012, 1 StR 658/11 - Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
- BGH, 24.01.2012, 1 StR 614/11 - Änderung des Schuldspruchs bei einem tateinheitlich verwirklichten sexuellen Missbrauch eines Kindes mit dem einer Schutzbefohlenen bei Eintritt von…
