§ 76 GVG, Besetzung der Strafkammern
(1) 1Die Strafkammern sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen (große Strafkammer), in Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts mit dem Vorsitzenden und zwei Schöffen (kleine Strafkammer) besetzt. 2Bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung wirken die Schöffen nicht mit.
(2) 1Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt die große Strafkammer über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung. 2Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, beschließt sie hierüber bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung. 3Sie beschließt eine Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen, wenn
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sie als Schwurgericht zuständig ist,
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die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist oder
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nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig erscheint.
4Im Übrigen beschließt die große Strafkammer eine Besetzung mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen.
(3) Die Mitwirkung eines dritten Richters nach Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 ist in der Regel notwendig, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird oder die große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer zuständig ist.
(4) Hat die Strafkammer eine Besetzung mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen beschlossen und ergeben sich vor Beginn der Hauptverhandlung neue Umstände, die nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 eine Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen erforderlich machen, beschließt sie eine solche Besetzung.
(5) Ist eine Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen oder ist die Hauptverhandlung ausgesetzt worden, kann die jeweils zuständige Strafkammer erneut nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 über ihre Besetzung beschließen.
(6) 1In Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des erweiterten Schöffengerichts (§ 29 Abs. 2) ist ein zweiter Richter hinzuzuziehen. 2Außerhalb der Hauptverhandlung entscheidet der Vorsitzende allein.
Zu § 76: Neugefasst durch G vom 27. 1. 1987 (BGBl I S. 475), geändert durch G vom 11. 1. 1993 (BGBl I S. 50), 19. 12. 2000 (BGBl I S. 1756) und 6. 12. 2011 (BGBl I S. 2554).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 25.02.2010, 4 StR 596/09 - Notwendigkeit der zweifelsfreien Feststellung des Vorliegens eines die Schuldfähigkeit ausschließenden Geisteszustands für die Rechtmäßigkeit der Anordnung der…
- BGH, 18.06.2009, 3 StR 89/09 - Einlegung des Rechtsmittels der Verfahrensrüge wegen Besetzung der Strafkammer in der Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden -…
- BVerfG, 24.08.2010, 2 BvR 1113/10 - Pflichten der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte zum Abschluss der notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit - Zügige Herbeiführung einer…
- BVerfG, 20.06.2012, 2 BvR 1048/11 - Verfassungsbeschwerde betreffend eine in einer Anlassverurteilung vorbehaltenen Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit von § 66a Abs. 1 und Abs. 2 StGB i.d.F.d.…
- BGH, 19.08.2009, 1 StR 338/09 - Beschwerde gegen eine Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" im Sicherungsverfahren" - Vorliegen einer bewussten Entscheidung im…
- BGH, 07.07.2010, 5 StR 555/09 - Erfordernis der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters in einem wegen komplexer Rechtsbeugungsvorwürfe umfangreichen und schwierigen Strafverfahren - Maßgebliche…
- BGH, 31.03.2011, 3 StR 400/10 - Veranlassung eines Tatverdächtigen durch eine Privatperson über die Tat zu sprechen, stellt keine unzulässige Umgehung der Belehrungspflichten oder einen Verstoß gegen…
- BGH, 31.08.2010, 5 StR 159/10 - Besetzungsrüge trotz tatsächlich vorliegender Regelbesetzung als Revisionsgrund
- BGH, 22.06.2010, 4 StR 216/10 - Wirksamkeit eines in einer reduzierten Besetzung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen getroffenen Eröffnungsbeschlusses - Erforderlichkeit einer genauen…
- BGH, 02.02.2011, 2 StR 511/10 - Gewerbsmäßigkeit einer Geldfälschung bei einmaliger Verschaffung einer Falschgeldmenge und plangemäßen Inverkehrbringen in mehreren Teilakten
- BGH, 20.12.2012, 3 StR 407/12 - Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau…
- BGH, 13.09.2011, 5 StR 189/11 - Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern - Möglichkeit der Änderung einer Besetzungsentscheidung…
- BGH, 11.01.2011, 3 StR 484/10 - Rechtmäßigkeit eines Urteils und der Einstellung eines Verfahrens aufgrund eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses
- BGH, 13.09.2011, 3 StR 196/11 - Verständigung als Hindernis für die Revisionsrüge der unrichtigen Annahme einer Zuständigkeit durch das Gericht
- BGH, 07.09.2011, 1 StR 388/11 - Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung beim Landgericht durch die Große Strafkammer mit…
- BGH, 20.10.2010, 1 StR 400/10 - Notwendigkeit der Protokollierung einer durch die Strafkammer angebotene Verständigung - Rüge einer unterlassenen Mitteilung durch die Strafkammer in der…
- BGH, 28.04.2010, 5 StR 487/09 - Besetzungsrüge wegen fehlender Mitwirkung eines dritten Berufsrichters - Vertretbarkeit einer weniger restriktiven Anwendung der gesetzlich vorgesehenen beschränkten…
- BGH, 21.11.2012, 1 StR 310/12 - Grundsätze zur Beurteilung der Verwertbarkeit von mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangten Beweismitteln - Anforderungen an ein…
- BGH, 14.11.2012, 3 StR 335/12 - Erforderlichkeit eines erneuten Beschlusses über die Kammerbesetzung nach Beginn der Hauptverhandlung
- BGH, 10.07.2012, 292/12 - Verwerfen einer Revision als unbegründet
