§ 76 AktG, Leitung der Aktiengesellschaft
(1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten.
(2) 1Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. 2Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro hat er aus mindestens zwei Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, dass er aus einer Person besteht. 3Die Vorschriften über die Bestellung eines Arbeitsdirektors bleiben unberührt.
(3) 1Mitglied des Vorstands kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. 2Mitglied des Vorstands kann nicht sein, wer
- 1.
als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt,
- 2.
aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt,
- 3.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten
- a)
des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
- b)
nach den §§ 283 bis 283d des Strafgesetzbuchs (Insolvenzstraftaten),
- c)
der falschen Angaben nach § 399 dieses Gesetzes oder § 82 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- d)
der unrichtigen Darstellung nach § 400 dieses Gesetzes, § 331 des Handelsgesetzbuchs, § 313 des Umwandlungsgesetzes oder § 17 des Publizitätsgesetzes,
- e)
nach den §§ 263 bis 264a oder den §§ 265b bis 266a des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
verurteilt worden ist; dieser Ausschluss gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
3Satz 2 Nr. 3 gilt entsprechend bei einer Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in Satz 2 Nr. 3 genannten Taten vergleichbar ist.
Zu § 76: Geändert durch G vom 4. 7. 1980 (BGBl I S. 836), 12. 9. 1990 (BGBl I S. 2002), 9. 6. 1998 (BGBl I S. 1242) und 23. 10. 2008 (BGBl I S. 2026).
Zitierungen dieses Dokuments
Gesetze
Urteile
- BGH, 13.09.2010, 1 StR 220/09 - Strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats durch die Ermöglichung der Zuwendung von Geldmitteln und durch die Verschleierung finanzieller Unterstützung der…
- BVerfG, 23.06.2010, 2 BvR 2559/08 - Vereinbarkeit des Tatbestands der Untreue gem. § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG - Erforderlichkeit einer…
- BGH, 17.09.2009, 5 StR 521/08 - Veruntreuung von Zuwendungen an Betriebsräte bei der Volkswagen AG - Ausschluss der Vertretung einer Aktiengesellschaft durch den Prokuristen bei…
- BGH, 16.02.2012, IX ZB 113/11 - Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem Schuldner nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
- BGH, 27.08.2010, 2 StR 111/09 - Strafbarkeit des Geschäftsührers einer GmbH und des Vorstands eines AG wegen Untreue bei Einrichtung einer "schwarzen Kasse" im Ausland unter Verletzung der…
- BFH, 23.03.2011, X R 45/09 - Auch nach der Änderung im Aktienrecht ist für die Annahme einer Betriebsaufspaltung die personelle Verflechtung im Verhältnis zwischen einer AG und ihrem…
- BGH, 31.07.2009, 2 StR 95/09 - Pflichtwidrigkeit i.R.v. Untreuehandlungen zu Lasten konzernintegrierter GmbHs bei Zustimmung der Alleingesellschafterin - Treuwidrige und wirkungslose…
- BGH, 31.05.2011, II ZR 109/10 - Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Gewinnabführungsvertrags durch eine beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter…
- BGH, 18.02.2010, IX ZB 180/09 - Zulässigkeit der Versagung einer Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat bei Vorliegen der Löschungsvoraussetzungen - Berücksichtigung der Tilgungsregeln und…
- BGH, 31.05.2011, II ZR 116/10 - Bei Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags handelt es sich um eine Entscheidung mit körperschaftlichem Charakter mit Stimmrecht des herrschenden…
- BVerfG, 07.09.2011, 1 BvR 1460/10 - Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Streit über eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung
- BVerwG, 18.05.2010, 3 C 21.09
- BFH, 05.07.2010, VII B 257/09 - Festsetzung einer Biersteuerschuld unter Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes i.S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 Biersteuergesetz (BierStG) - Wirtschaftliche Abhängigkeit…
- BGH, 17.05.2011, II ZR 32/10 - Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Entscheidung über die Vergütung des Vorstands und für den Abschluss der die Vergütung betreffenden Verträge als…
- BFH, 24.03.2011, VII B 154/10 - Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zu Organbefugnissen bzgl. Einflussmöglichkeiten auf geschäftliche Entscheidungen einer Brauerei stehen in Widerspruch zu Art. 4…
- BFH, 12.10.2010, I B 1/10 - Forderungsverzicht einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes
