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§ 6 BewG§90DV

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
BewG§90DV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7-6

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bonn, den 2. September 1966

Für den Bundeskanzler

Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm

Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün