§ 6 BetrAVG, Vorzeitige Altersleistung
1Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. 2Fällt die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder weg oder wird sie auf einen Teilbetrag beschränkt, so können auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. 3Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die zu einem Wegfall oder zu einer Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt, dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen.
Zu § 6: Neugefasst durch G vom 18. 12. 1989 (BGBl I S. 2261), geändert durch G vom 16. 12. 1997 (BGBl I S. 2998) und 20. 4. 2007 (BGBl I S. 554).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 594/09 - Begriff der betriebliche Altersversorgung (biometrische Risiken) - Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge…
- BSG, 25.04.2012, B 12 KR 26/10 R - Beitragspflicht einer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Deckungsrückstellung/Ablösungsvergütung aus einer…
- BAG, 29.09.2010, 3 AZR 564/09 - Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden - Gehaltsabhängige Versorgung mit bestimmtem festen jährlichen…
- BAG, 31.05.2011, 3 AZR 406/09 - Übergangsregelung für die Betriebsrente von Dienstordnungsangestellten
- BAG, 19.04.2011, 3 AZR 318/09 - Berechnung des Wertes der Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden
- BAG, 29.09.2010, 3 AZR 557/08 - Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer - Auslegung einer Versorgungsordnung
- BAG, 15.11.2011, 3 AZR 778/09 - Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und mangelnder Bestimmung in der Betriebsvereinbarung -…
- BAG, 19.06.2012, 3 AZR 289/10 - Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - Vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Anrechnung der Rente…
- BAG, 11.10.2011, 3 AZR 795/09 - Auslegung einer Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Entgegenstehen und Reichweite der Rechtskraft
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 189/09 - Begriff der betriebliche Altersversorgung (biometrische Risiken) - Hausbrandleistungen als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung…
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 550/08 - Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Hausbrandleistungen als betriebliche Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau…
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 76/09 - Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Hausbrandleistungen als betriebliche Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen im Bergbau…
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 894/08 - Begriff der betriebliche Altersversorgung [biometrische Risiken] - Hausbrand als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge…
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 130/09 - Begriff der betriebliche Altersversorgung (biometrische Risiken) - Hausbrandleistungen als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung…
- BAG, 16.03.2010, 3 AZR 599/09 - Begriff der betriebliche Altersversorgung - Hausbrandleistungen als Teil einer betrieblichen Altersversorgung - Werksrente wegen Anpassung infolge Umstrukturierungen…
- § 29 BetrAVG, Vorzeitige Altersleistung
- § 30a BetrAVG, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für nach dem 17. 5. 1990 zurückgelegte Beschäftigungszeiten
