§ 68 EnWG, Ermittlungen
(1) Die Regulierungsbehörde kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind.
(2) 1Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und Sachverständige sind § 372 Abs. 1, §§ 376, 377, 378, 380 bis 387, 390, 395 bis 397, 398 Abs. 1, §§ 401, 402, 404, 404a, 406 bis 409, 411 bis 414 der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden; Haft darf nicht verhängt werden. 2Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Oberlandesgericht zuständig.
(3) 1Über die Zeugenaussage soll eine Niederschrift aufgenommen werden, die von dem ermittelnden Mitglied der Regulierungsbehörde und, wenn ein Urkundsbeamter zugezogen ist, auch von diesem zu unterschreiben ist. 2Die Niederschrift soll Ort und Tag der Verhandlung sowie die Namen der Mitwirkenden und Beteiligten ersehen lassen.
(4) 1Die Niederschrift ist dem Zeugen zur Genehmigung vorzulesen oder zur eigenen Durchsicht vorzulegen. 2Die erteilte Genehmigung ist zu vermerken und von dem Zeugen zu unterschreiben. 3Unterbleibt die Unterschrift, so ist der Grund hierfür anzugeben.
(5) Bei der Vernehmung von Sachverständigen sind die Bestimmungen der Absätze 3 und 4 anzuwenden.
(6) 1Die Regulierungsbehörde kann das Amtsgericht um die Beeidigung von Zeugen ersuchen, wenn sie die Beeidigung zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für notwendig erachtet. 2Über die Beeidigung entscheidet das Gericht.
(7) Die Bundesnetzagentur darf personenbezogene Daten, die ihr zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 mitgeteilt werden, nur speichern, verändern und nutzen, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben und für die Zwecke der Zusammenarbeit nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erforderlich ist.
(8) Die Bundesnetzagentur kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Wirtschaftsprüfer oder Sachverständige als Verwaltungshelfer bei Ermittlungen oder Überprüfungen einsetzen.
Zu § 68: Geändert durch G vom 5. 12. 2012 (BGBl I S. 2403) (12. 12. 2012).
Zitierungen dieses Dokuments
Gesetze
Urteile
- BGH, 28.06.2011, EnVR 48/10 - Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der StromNEV ist bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen zu…
- BGH, 28.06.2011, EnVR 34/10 - Anlagen im Bau sind in die Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StromNEV einzubeziehen - Einbeziehen von Anlagen…
- BGH, 22.12.2009, EnVR 64/08 - Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen in kartellrechtlichen und energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen - Möglichkeit der Anfechtung eines Beweisbeschlusses
- BGH, 09.10.2012, EnVR 86/10 - Anpassung der Erlösobergrenze wegen Vorliegens einer nicht zumutbaren Härte im Hinblick auf gestiegene Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie
- BGH, 09.10.2012, EnVR 88/10 - SWM Infrastruktur GmbH - Netzanschlusskostenbeiträge als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11…
- BGH, 31.01.2012, EnVR 16/10 - Gemeindewerke Schutterwald - Nachträgliche Geltendmachung von Plankosten bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV
- BGH, 18.10.2011, EnVR 13/10 - PVU Energienetze GmbH - Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur…
- BGH, 26.02.2013, EnVR 92/10 - Notwendigkeit der Berücksichtigung von Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie durch die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit einem Streit über die Bestimmung…
