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§ 66 PersVG
Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)
Landesrecht Brandenburg

Neunter Abschnitt – Beteiligung der Personalvertretung

Titel: Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: PersVG
Gliederungs-Nr.: 215-1
Normtyp: Gesetz

§ 66 PersVG – Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten

Der Personalrat hat in folgenden sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. 1.
    Regelungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Einführung, Ausgestaltung und Aufhebung der gleitenden Arbeitszeit und Erstellung entsprechender Pläne,
  2. 2.
    Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit, soweit sie vorauszusehen oder nicht durch Erfordernisse des Betriebsablaufs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedingt sind, sowie allgemeine Regelung des Ausgleichs von Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Erstellung entsprechender Pläne,
  3. 3.
    Regelungen über Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte,
  4. 4.
    Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte ohne deren Zustimmung,
  5. 5.
    Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich der Geldfaktoren,
  6. 6.
    Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften und des behördlichen Datenschutzbeauftragten,
  7. 7.
    Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen,
  8. 8.
    Grundsätze über die Prämierung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen und betrieblichen Vorschlagswesens,
  9. 9.
    Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,
  10. 10.
    Grundsätze über die Durchführung der Berufsausbildung der Angestellten, Arbeiter und Beamten,
  11. 11.
    Beurteilungsrichtlinien,
  12. 12.
    allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten,
  13. 13.
    Inhalt von Personalfragebogen, mit Ausnahme von Fragebogen im Rahmen der Rechnungsprüfung und von Organisationsunterlagen,
  14. 14.
    Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Gestellungsverträgen,
  15. 15.
    allgemeine Regelungen über die Ausschreibung von Stellen,
  16. 16.
    allgemeine Regelungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen.