§ 60a AufenthG, Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
(1) 1Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. 2Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.
(2) 1Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. 2Die Abschiebung eines Ausländers ist auch auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre. 3Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
(2a) 1Die Abschiebung eines Ausländers wird für eine Woche ausgesetzt, wenn seine Zurückschiebung oder Abschiebung gescheitert ist, Abschiebungshaft nicht angeordnet wird und die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer Rechtsvorschrift, insbesondere des Artikels 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. EU Nr. L 321 S. 26), zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist. 2Die Aussetzung darf nicht nach Satz 1 verlängert werden. 3Die Einreise des Ausländers ist zuzulassen.
(2b) Solange ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 besitzt, minderjährig ist, soll die Abschiebung seiner Eltern oder eines allein personensorgeberechtigten Elternteils sowie der minderjährigen Kinder, die mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in familiärer Lebensgemeinschaft leben, ausgesetzt werden.
(3) Die Ausreisepflicht eines Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, bleibt unberührt.
(4) Über die Aussetzung der Abschiebung ist dem Ausländer eine Bescheinigung auszustellen.
(5) 1Die Aussetzung der Abschiebung erlischt mit der Ausreise des Ausländers. 2Sie wird widerrufen, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen. 3Der Ausländer wird unverzüglich nach dem Erlöschen ohne erneute Androhung und Fristsetzung abgeschoben, es sei denn, die Aussetzung wird erneuert. 4Ist die Abschiebung länger als ein Jahr ausgesetzt, ist die durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen; die Ankündigung ist zu wiederholen, wenn die Aussetzung für mehr als ein Jahr erneuert wurde.
Zu § 60a: Geändert durch G vom 22. 6. 2011 (BGBl I S. 1266).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 09.12.2009, 2 BvR 1957/08 - Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend aufgrund eines Abschiebestopps in Deutschland geduldeten Ausländer gem. § 62 Abs. 2…
- BSG, 21.12.2009, B 14 AS 66/08 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
- BSG, 03.12.2009, B 10 EG 6/08 R - Anspruch auf Bundeserziehungsgeld für Ausländer mit Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 AufenthG wegen eines Krieges in ihrem Heimatland oder nach §§ 23a, 24, 25 Abs.…
- BFH, 04.08.2011, III R 62/09 - Kindergeld für eine nach vorangegangener berechtigter Erwerbstätigkeit Meister-BAföG beziehende Ausländerin mit Aufenthaltserlaubnis
- BSG, 15.12.2010, B 14 KG 1/09 R - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Kinderzuschlag
- BSG, 29.04.2010, B 9 SB 1/10 R - Feststellung eines Grades der Behinderung für eine nach § 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geduldete chinesische Staatsangehörige
- BSG, 29.04.2010, B 9 SB 2/09 R - Rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) bei aufenthaltsrechtlich befristeter Duldung
- BSG, 02.02.2010, B 8 AY 1/08 R - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Zahlung von Analog-Leistungen anstatt der Grundleistungen - Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der…
- BVerwG, 22.03.2012, BVerwG 1 C 3.11 - Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts für die gerichtliche Beurteilung…
- BVerfG, 18.07.2012, 1 BvL 10/10 - Unverzügliche Verpflichtung des Gesetzgebers zum Treffen einer Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums für den Anwendungsbereich des…
- BGH, 13.02.2012, V ZB 46/11 - Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre zurückliegender, mehrere Monate andauernder Sicherungshaft und zwischenzeitlicher Duldung
- BGH, 22.07.2010, V ZB 29/10 - Abwendung einer Abschiebung durch eine falsche Identitätsangabe - Reichweite der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Beschwerdegerichts - Duldung als zeitlich befristete…
- BGH, 10.11.2011, V ZB 317/10 - Vorliegen der Ausreisepflicht eines Ausländers und des Haftgrunds des § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG nach unerlaubter Einreise und anschließender Duldung - Pflicht zur…
- BGH, 12.05.2011, V ZB 309/10 - Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu vertretenden Abschiebungshindernissen unzulässig - Unzulässigkeit der Anordnung von…
- BVerfG, 27.08.2010, 2 BvR 130/10 - Anforderungen an die Prüfung der einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden familiären und der sie rechtfertigenden spezialpräventiven Belange im…
- BVerwG, 25.10.2012, BVerwG 10 B 16.12 - Erstrecken des Schutzbereichs des Art. 3 EMRK allgemein auf soziale Leistungsrechte
- BVerwG, 14.12.2010, BVerwG 1 B 30.10 - Ländererlass über den Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als bedeutsame, zu klärende Rechtfrage
- BGH, 02.09.2009, 5 StR 266/09 - Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts…
- BSG, 20.12.2012, B 7 AY 1/11 R - Anspruch auf Pflegegeld statt auf Sachleistungen zur Pflege nach dem AsylbLG - Vorliegen eines besonderen Falles
- BVerwG, 19.10.2011, BVerwG 5 C 28.10 - Voraussetzungen für die Anrechnung der gesamten Aufenthaltszeit eines Asylfolgeverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 4…
