§ 60 VwGO, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
(2) 1Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung, des Antrags auf Zulassung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Beschwerde beträgt die Frist einen Monat. 2Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. 3Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. 4Ist dies geschehen, so kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist der Antrag unzulässig, außer wenn der Antrag vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
(4) Über den Wiedereinsetzungsantrag entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat.
(5) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.
Zu § 60: Geändert durch G vom 24. 8. 2004 (BGBl I S. 2198).
Zitierungen dieses Dokuments
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- BVerwG, 07.10.2009, BVerwG 9 B 83.09 - Mangelnde Rechtskenntnis als unverschuldetes Hindernis i.R.e. Gewährung einer Einsetzung in den vorherigen Stand
- BGH, 05.09.2012, AnwZ (Brfg) 28/12 - Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
- BGH, 22.03.2011, AnwZ (Brfg) 7/11 - Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall - Frsitbeginn für eine Klage nach Zustellung eines Widerrufsbescheides
- BGH, 04.03.2010, V ZB 222/09 - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe in Freiheitsentziehungssachen - Frist zur Nachholung einer versäumten…
- BSG, 29.03.2010, B 13 R 519/09 B - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlfunktion des Faxgeräts
- BVerwG, 02.10.2012, BVerwG 6 B 34.12 - Befreiung von einzelnen Prüfungsfächern einer anstehenden Wiederholungsprüfung zum anerkannten Abschluss "geprüfter Industriefachwirt"
- BVerwG, 22.03.2012, BVerwG 3 C 21.11 - Anspruch einer Grundstückseigentümerin auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücksflächen durch die Gemeinde nach dem Vermögenszuordnungsgesetz…
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