§ 5 BRKG, Wegstreckenentschädigung
(1) 1Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. 2Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. 3Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
(2) 1Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. 2Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.
(3) Benutzen Dienstreisende zur Erledigung von Dienstgeschäften regelmäßig ein Fahrrad, wird Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß § 16 gewährt.
(4) Eine Wegstreckenentschädigung wird Dienstreisenden nicht gewährt, wenn sie
- 1.eine vom Dienstherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellte Beförderungsmöglichkeit nutzen konnten oder
- 2.von anderen Dienstreisenden des Bundes oder eines anderen Dienstherrn in einem Kraftwagen mitgenommen wurden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 27.07.2011, 7 AZR 412/10 - Anspruch des freigestellten Mitglieds einer Bezirksschwerbehindertenvertretung auf Reisebeihilfen nach § 15 Abs. 1 BRKG, § 3 bis § 5 TGV - Reisebeihilfen für einen…
- BAG, 15.09.2009, 9 AZR 645/08 - Feststellung eines erheblichen dienstlichen Interesses an Kraftfahrzeugnutzung bei Anspruch auf Erstattung von Reisekosten
- BAG, 14.12.2010, 9 AZR 686/09 - Abgeltung der über die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Dienstreisezeit im Außendienst der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung…
- BAG, 11.11.2009, 7 AZR 387/08 - Anforderungen an die Bestimmtheit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage
- BSG, 06.04.2011, B 4 AS 117/10 R - Eingliederungsleistungen für Fahrten zu einem Praktikum im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind zu gewähren - Gewährung von…
- BSG, 09.12.2010, B 13 R 83/09 R - Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Behinderungsbedingter Bedarf
- BVerwG, 12.11.2009, BVerwG 6 PB 17.09 - Anspruch freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung auf Trennungsgeld für Fahrten vom Wohnort zum Sitz der übergeordneten Dienststelle - Gewährung der…
- BVerwG, 14.06.2012, BVerwG 5 A 1.12 - Anwenden der auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogenen Höchstbetragsgrenze bei Zurückkehren eines Berechtigten täglich zum Wohnort
- BVerwG, 28.11.2012, BVerwG 6 P 3.12 - Anspruch auf Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder für die Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des…
- BVerwG, 01.07.2010, BVerwG 6 PB 7.10 - Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens der Beschlussergänzung gem. § 312 Zivilprozessordnung (ZPO) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren…
- BVerwG, 25.06.2009, BVerwG 6 PB 15.09 - Anspruch freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung auf Erstattung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Abführung des ihnen bewilligten…
- BVerwG, 03.02.2010, BVerwG 2 B 113.09 - Anspruch auf eine höhere Wegstreckenentschädigung für Betreuungsfahrten jenseits einer erteilten Dienstreisegenehmigung
- BVerwG, 26.03.2013, BVerwG 6 PB 2.13 - Verweigerung der Zahlung der sogenannten großen Wegstreckenentschädigung (30 Cent/Fahrtkilometer) aufgrund der Möglichkeit zur Benutzung öffentlicher…
- § 9 BhVO, Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
- § 1 BRKG, Geltungsbereich
- § 8 BRKG, Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
- § 12 BRKG, Erkrankung während einer Dienstreise
- § 13 BRKG, Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
- § 10 BWO, Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
- § 2 DBeglG, Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung
