§ 587 ZPO, Klageschrift
In der Klage muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Nichtigkeits- oder Restitutionsklage gerichtet wird, und die Erklärung, welche dieser Klagen erhoben wird, enthalten sein.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 30.11.2011, AnwZ (B) 74/07 - Wiederaufnahme des Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen bei lediglicher Geltendmachung eines inhaltlichen Fehlers einer Entscheidung zum wiederholtem…
- BGH, 11.06.2012, AnwZ (B) 74/07 - Wiederaufnahme des Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen in entsprechender Anwendung der §§ 578 ff. ZPO
- BFH, 11.02.2011, V K 2/09 - Zulässigkeit der Umdeutung des von dem Prozessbevollmächtigten als "sofortige Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung
- BFH, 12.01.2011, I K 1/10 - Keine Divergenz aufgrund fehlender willkürlicher Verletzung einer Vorlageverpflichtung
- BGH, 07.03.2013, V ZB 286/11 - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags bei fehlender Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
