§ 55 AufenthG, Ermessensausweisung
(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
- 1.
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
- a)
falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
- b)
trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat,
soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde,
- 1a.
gegenüber einem Arbeitgeber falsche oder unvollständige Angaben bei Abschluss eines Arbeitsvertrages gemacht und dadurch eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 erhalten hat,
- 2.
einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Straftat begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist,
- 3.
gegen eine für die Ausübung der Gewerbsunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt,
- 4.
Heroin, Cocain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht,
- 5.
durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet oder längerfristig obdachlos ist,
- 6.
für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt,
- 7.
Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie oder Hilfe für junge Volljährige nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch erhält; das gilt nicht für einen Minderjährigen, dessen Eltern oder dessen allein Personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,
- 8.
- a)
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
- b)
in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
- 9.
auf ein Kind oder einen Jugendlichen gezielt und andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige anderer ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken,
- 10.
eine andere Person in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben oder
- 11.
eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt oder dies versucht.
(3) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen
- 1.
die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet,
- 2.
die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen oder Lebenspartner des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft leben,
- 3.
die in § 60a Abs. 2 und 2b genannten Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung.
Zu § 55: Geändert durch G vom 20. 12. 2008 (BGBl I S. 2846), 22. 6. 2011 (BGBl I S. 1266) und 22. 11. 2011 (BGBl I S. 2258).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 17.05.2011, 2 BvR 1367/10 - Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hat bereits die Möglichkeit einer Abschiebung zur Folge und verstößt damit gegen Art. 6 GG - Wahrung des…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 12.10 - Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Ausnahme von der…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 8 C 50.09 - Beschränkung des mengenmäßigen Verkaufs alkoholischer Getränke an Tankstellen in der Nacht und Begrenzung des zulässigen Kundenkreises ist mit Art. 12 Abs. 1,…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 20.09 - Sicherung des Lebensunterhalts i.R.d. Ehegattennachzugs durch Möglichkeit zur Deckung des Lebensbedarfs allein durch den nachziehenden Ehegatten -…
- BVerwG, 25.08.2009, BVerwG 1 C 25.08 - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bzgl. der anzuwendenden Vorschriften hinsichtlich des Ausweisungsschutzes eines…
- BVerwG, 19.04.2011, BVerwG 1 C 16.10 - Nach Rücknahme einer Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit kommt § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 22.09 - Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 21.09 - Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers i.S.v. § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Decken des eigenen Bedarfs mit seinem Erwerbseinkommen und…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 4.10 - Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 8 C 51.09 - Eine Beschränkung des mengenmäßigen Verkaufs alkoholischer Getränke an Tankstellen in der Nacht sowie die Begrenzung des zulässigen Kundenkreises durch das…
- BVerwG, 02.09.2009, BVerwG 1 C 2.09 - Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen drohender Gefahr erneuter schwerer Wirtschaftsstraftaten - Ausgestaltung der Ausweisung als behördliche…
- BGH, 20.01.2011, V ZB 226/10 - Zulässigkeit einer allgemeinen Erteilung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft i.R.d. Ausweisung oder Abschiebung eines Ausländers - Zustimmungserfordernis zu einer…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 17.09 - Anspruch des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen auf ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in den sog. Rückkehrerfällen -…
- BVerfG, 24.10.2011, 2 BvR 1969/09 - Verfassungskonformität der Ausweisung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung im Hinblick auf europarechtlichen…
- BVerfG, 27.08.2010, 2 BvR 130/10 - Anforderungen an die Prüfung der einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden familiären und der sie rechtfertigenden spezialpräventiven Belange im…
- BVerwG, 08.03.2010, BVerwG 20 F 11.09 - Zuständigkeit bzgl. Überprüfung einer von einer obersten Aufsichtsbehörde abgegebenen Sperrerklärung in einem Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht -…
- BVerwG, 10.07.2012, BVerwG 1 C 19.11 - Anwendung des Vier-Augen-Prinzips auf Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger aufgrund der Stand-Still-Klauseln - Anspruch eines…
- BVerwG, 04.10.2012, BVerwG 1 C 13.11 - Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen und allein wegen einer nachträglichen Änderung der Sachlage oder Rechtslage (hier: Wegfall der Wiederholungsgefahr)…
- BVerwG, 19.04.2011, BVerwG 1 C 2.10 - Mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erledigt sich ein zuvor erteilter unbefristeter Aufenthaltstitel und lebt auch durch die Rücknahme der…
- BVerwG, 15.01.2013, BVerwG 1 C 10.12 - Bindung der Ausländerbehörden bei der aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses einer spezialpräventiven Ausweisung an die Entscheidungen…
