§ 556 ZPO, Verlust des Rügerechts
Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.
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Urteile
- BAG, 23.02.2010, 2 AZR 554/08 - Voraussetzungen für einen begründeten Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Kriterien für die Prognoseentscheidung bei beendetem Arbeitsverhältnis - Beschwer des…
- BGH, 21.10.2011, V ZR 57/11 - Verpflichtung eines dinglich Wohnungsberechtigten zur anteiligen Tragung der auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und…
- BGH, 17.02.2011, III ZR 144/10 - Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzungen hinsichtlich der Beratung über einen geschlossenen Immobilienfonds - Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung durch…
- BGH, 18.09.2009, V ZR 75/08 - Voraussetzungen für einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung von die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigenden…
- BSG, 27.04.2010, B 2 U 344/09 B - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter
- BGH, 05.05.2011, III ZR 91/10 - Eine Nachmeldung bei zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden ist erforderlich
- BGH, 26.11.2010, BLw 14/09 - Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen mit einem…
- BGH, 25.01.2013, V ZR 118/11 - Anspruch auf Prozesszinsen bei Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs auf die Rückabwicklung des Leistungsaustausches durch einen Käufer
