§ 52 VwGO, Örtliche Zuständigkeit
Für die örtliche Zuständigkeit gilt Folgendes:
- 1.
In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder der Ort liegt.
- 2.
1Bei Anfechtungsklagen gegen den Verwaltungsakt einer Bundesbehörde oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Bundesbehörde, die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ihren Sitz hat, vorbehaltlich der Nummern 1 und 4. 2Dies gilt auch bei Verpflichtungsklagen in den Fällen des Satzes 1. 3In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylverfahrensgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat; ist eine örtliche Zuständigkeit danach nicht gegeben, bestimmt sie sich nach Nummer 3. 4Für Klagen gegen den Bund auf Gebieten, die in die Zuständigkeit der diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland fallen, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Bundesregierung ihren Sitz hat.
- 3.
1Bei allen anderen Anfechtungsklagen vorbehaltlich der Nummern 1 und 4 ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde. 2Ist er von einer Behörde, deren Zuständigkeit sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckt, oder von einer gemeinsamen Behörde mehrerer oder aller Länder erlassen, so ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. 3Fehlt ein solcher innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, so bestimmt sich die Zuständigkeit nach Nummer 5. 4Bei Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte einer von den Ländern mit der Vergabe von Studienplätzen beauftragten Behörde ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. 5Dies gilt auch bei Verpflichtungsklagen in den Fällen der Sätze 1, 2 und 4.
- 4.
1Für alle Klagen aus einem gegenwärtigen oder früheren Beamten-, Richter-, Wehrpflicht-, Wehrdienst- oder Zivildienstverhältnis und für Streitigkeiten, die sich auf die Entstehung eines solchen Verhältnisses beziehen, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger oder Beklagte seinen dienstlichen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Kläger oder Beklagte keinen dienstlichen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. 3Die Sätze 1 und 2 gelten für Klagen nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen entsprechend.
- 5.
In allen anderen Fällen ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz, Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthalt hat oder seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte.
Zu § 52: Geändert durch G vom 26. 6. 1992 (BGBl I S. 1126), 25. 3. 1997 (BGBl I S. 726), 9. 7. 2001 (BGBl I S. 1510) und 30. 7. 2009 (BGBl I S. 2449).
Zitierungen dieses Dokuments
- BSG, 04.04.2012, B 12 SF 1/10 R - Rechtsweg für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen eine Krankenkasse auf Auskunft über die vom Insolvenzschuldner abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
- BVerwG, 09.06.2010, BVerwG 9 CN 1.09 - Vereinbarkeit der Erhebung von Aufwandsteuer in Form der Spielautomatensteuer nach der Stückzahl der Spielautomaten mit dem Gebot steuerlicher…
- BVerwG, 12.10.2010, BVerwG 2 AV 1.10 - Erteilung einer Aussagegenehmigung für einen Beamten als Zeugen i.R.v. verschiedenen, vor den Kammern eines Landgerichtes rechtshängigen…
- BVerwG, 27.08.2009, BVerwG 2 C 26.08 - Rechtsschutzbedürfnis eines entlassenen Beamten bezüglich der Geltendmachung der Rücknahme seines Entlassungsantrags im Klageweg - Rechtmäßigkeit und…
- BGH, 20.12.2011, AnwZ (Brfg) 21/11 - Bestimmung der Begründungsfrist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei Fehlen eines Nachweises über die Zustellung an den Prozessbevollmächtigten
- BVerwG, 16.11.2012, BVerwG 1 WB 27.12 - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten i.R.e. schriftlichen Zusicherung des für einen Berufssoldaten geltenden Zeitpunkts der Zurruhesetzung
- Vorläufiger Rechtsschutz nach §123 VwGO
- BVerwG, 29.06.2010, BVerwG 1 WB 40.09 - Anspruch auf Überlassung eines Gebäudes zur Nutzung als Offiziersheim nach Beendigung eines Überlassungsvertrags und fehlender Zurverfügungstellung eines…
- BVerwG, 24.06.2010, BVerwG 9 A 36.08 - Anspruch eines Anwohners auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen über die planfestgestellten Schutzvorkehrungen hinaus i.R.d. Ausbaus der Bundesautobahn A 4 im…
- BVerwG, 29.01.2010, BVerwG 8 B 41.09 - Vorliegen eines Eingriffs in den Wesensgehalt der kommunalen Planungshoheit durch den Entzug der örtlichen Flächennutzungsplanung durch ein Landesgesetz -…
- BVerwG, 23.12.2009, BVerwG 8 BN 1.09 - Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Normenkontrollantrags gegen eine kommunale Versorgungssatzung und eine kommunale Abgabenordnung zur Revision -…
- BVerwG, 31.01.2013, BVerwG 9 B 32.12 - Klärung der Frage bzgl. Heranziehung eines Erben zur Zahlung eines Abwasserbeitrags nach Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
- BVerwG, 12.05.2011, BVerwG 9 A 12.11 - Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf freien Zugang zu Umweltinformationen -…
- BVerwG, 09.03.2010, BVerwG 1 WB 9.09 - Genehmigung zum Überschreiten der Höchststudienzeit für ein Studium an der Universität der Bundeswehr - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Klagen der…
- BVerwG, 25.02.2013, BVerwG 9 B 34.12 - Geltendmachung der Verletzung landesrechtlicher Regelungen zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, zur Festsetzungsverjährung und zur Aufhebung von…
- BVerwG, 27.09.2012, BVerwG 1 WB 28.12 - Schriftliche Zusicherung des Zeitpunkts der Zurruhesetzung eines Berufssoldaten
- BVerwG, 06.05.2011, BVerwG 8 B 58.10 - Nach dem Tod einer Partei wird das Verfahren mit Wirkung für und gegen die Erben fortgeführt - Fortführung eines Verfahrens mit Wirkung für und gegen die Erben…
- BVerwG, 19.10.2010, BVerwG 1 WB 7.10 - Verweisung wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit durch Beschluss - Truppendienstliche Angelegenheiten und Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Zuständigkeit…
- BVerwG, 19.02.2010, BVerwG 8 B 72.09 - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulässigkeit einer Beschwerde - Voraussetzungen für die Einschlägigkeit von…
- BVerwG, 12.01.2010, BVerwG 8 B 65.09 - Verwirkung der Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts nach neun Jahren - Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Notwendigkeit…
