§ 51 MarkenG, Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte
(1) Die Eintragung einer Marke wird auf Klage wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn ihr ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 mit älterem Zeitrang entgegensteht.
(2) 1Die Eintragung kann auf Grund der Eintragung einer Marke mit älterem Zeitrang nicht gelöscht werden, soweit der Inhaber der Marke mit älterem Zeitrang die Benutzung der Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, dass die Anmeldung der Marke mit jüngerem Zeitrang bösgläubig vorgenommen worden ist. 2Das Gleiche gilt für den Inhaber eines Rechts mit älterem Zeitrang an einer durch Benutzung erworbenen Marke im Sinne des § 4 Nr. 2, an einer notorisch bekannten Marke im Sinne des § 4 Nr. 3, an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 oder an einer Sortenbezeichnung im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 4. 3Die Eintragung einer Marke kann ferner nicht gelöscht werden, wenn der Inhaber eines der in den §§ 9 bis 13 genannten Rechte mit älterem Zeitrang der Eintragung der Marke vor der Stellung des Antrags auf Löschung zugestimmt hat.
(3) Die Eintragung kann auf Grund einer bekannten Marke oder einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nicht gelöscht werden, wenn die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung an dem für den Zeitrang der Eintragung der Marke mit jüngerem Zeitrang maßgeblichen Tag noch nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3, des § 14 Abs. 2 Nr. 3 oder des § 15 Abs. 3 bekannt war.
(4) Die Eintragung kann auf Grund der Eintragung einer Marke mit älterem Zeitrang nicht gelöscht werden, wenn die Eintragung der Marke mit älterem Zeitrang am Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke mit jüngerem Zeitrang
hätte gelöscht werden können.
(5) Liegt ein Nichtigkeitsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Marke eingetragen ist, so wird die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen gelöscht.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 14.04.2011, I ZR 41/08 - Bei jahrzehntelanger unbeanstandeter Nutzung gleichlautender Unternehmenskennzeichen mehrerer Parteien kann eine Eintragung dieser Bezeichnung als Marke nur unter engen…
- BGH, 12.11.2009, I ZR 183/07 - Werktitelschutz i.S.v. § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) für die Bezeichnung einer Veranstaltung - Titelmäßige Verwendung als Voraussetzung der…
- BGH, 20.01.2011, I ZR 10/09 - Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr ist nicht von der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens abhängig -…
- BGH, 27.03.2013, I ZR 100/11 - AMARULA/Marulablu - Möglichkeit der Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung bei der Prüfung der Verwechselungsgefahr zwischen Marken - Verwechselungsgefahr…
- BGH, 02.02.2012, I ZR 50/11 - Bogner B/Barbie B - Anforderungen an die Kennzeichnungskraft von aus einzelnen Buchstaben bestehenden Marken bei Klagen auf Unterlassung der Verwendung wegen behaupteter…
- BGH, 22.09.2011, I ZR 69/04 - Bayerisches Bier II - Ergänzende Heranziehung des Markengesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnungen (EWG) Nr. 20…
- BGH, 07.07.2011, I ZR 207/08 - Möglichkeit der Verwendung einer Unternehmensbezeichnung als Diensleistungsmarke im Falle des Bestehens einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage - Eintragung…
- BGH, 09.06.2011, I ZR 41/10 - Einordnung der Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung als unterschiedliche Streitgegenstände
- BGH, 17.08.2011, I ZR 84/09 - Vereinbarkeit einer europarechtlichen Regelung mit nationalem Recht betreffend eine Abweichung der tatsächlichen Nutzung einer Marke von der in der Eintragung genannten…
- BGH, 20.01.2011, I ZR 31/09 - Eine klangliche Identität oder Ähnlichkeit zweier Zeichen kann durch bildliche Abweichungen im Falle regelmäßigen Kaufs der gekennzeichneten Waren nur auf Sicht…
- § 22 MarkenG, Ausschluss von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang
- § 55 MarkenG, Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
- § 115 MarkenG, Nachträgliche Schutzentziehung
- § 116 MarkenG, Widerspruch und Antrag auf Löschung auf Grund einer international registrierten Marke
- § 125b MarkenG, Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes
- § 163 MarkenG, Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte
