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§ 50 KunstUrhG

Bibliographie

Titel
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie 
Redaktionelle Abkürzung
KunstUrhG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
440-3

Der Antrag auf Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen ist so lange zulässig, als solche Exemplare oder Vorrichtungen vorhanden sind.