§ 4 WappenGGesetz über das Wappen des Freistaates SachsenLandesrecht SachsenTitel: Gesetz über das Wappen des Freistaates SachsenNormgeber: SachsenRedaktionelle Abkürzung: WappenG,SNGliederungs-Nr.: 114-1Normtyp: Gesetz§ 4 WappenGDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.Drucken