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§ 4 WappenG
Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: WappenG,SN
Gliederungs-Nr.: 114-1
Normtyp: Gesetz

§ 4 WappenG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.