§ 4 AufenthG, Erfordernis eines Aufenthaltstitels
(1) 1Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (BGBl. 1964 II S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. 2Die Aufenthaltstitel werden erteilt als
- 1.
Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3,
- 2.
Aufenthaltserlaubnis (§ 7),
- 2a.
Blaue Karte EU (§ 19a),
- 3.
Niederlassungserlaubnis (§ 9) oder
- 4.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a).
3Die für die Aufenthaltserlaubnis geltenden Rechtsvorschriften werden auch auf die Blaue Karte EU angewandt, sofern durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern es nach diesem Gesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. 2Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. 3Einem Ausländer, der keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung besitzt, kann die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. 4Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.
(3) 1Ausländer dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt. 2Ausländer dürfen nur beschäftigt oder mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt werden, wenn sie einen solchen Aufenthaltstitel besitzen. 3Dies gilt nicht, wenn dem Ausländer auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung die Erwerbstätigkeit gestattet ist, ohne dass er hierzu durch einen Aufenthaltstitel berechtigt sein muss. 4Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt oder mit nachhaltigen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt, die der Ausländer auf Gewinnerzielung gerichtet ausübt, muss prüfen, ob die Voraussetzungen nach Satz 2 oder Satz 3 vorliegen. 5Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt, muss für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder über die Aussetzung der Abschiebung des Ausländers in elektronischer Form oder in Papierform aufbewahren.
(4) Eines Aufenthaltstitels bedürfen auch Ausländer, die als Besatzungsmitglieder eines Seeschiffes tätig sind, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen.
(5) 1Ein Ausländer, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht, ist verpflichtet, das Bestehen des Aufenthaltsrechts durch den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen, sofern er weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt. 2Die Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag ausgestellt.
Zu § 4: Geändert durch G vom 22. 11. 2011 (BGBl I S. 2258) und 1. 6. 2012 (BGBl I S. 1224) (1. 8. 2012).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 8.09 - Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einfacher Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache bei Nachzug des Ehegatten zu einem in Deutschland lebenden…
- BFH, 26.08.2010, III R 47/09 - Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld ohne Berechtigung zu einer Erwerbstätigkeit i.R.e. Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs aus der Ukraine
- BSG, 26.10.2010, B 8 AY 1/09 R - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei einem Erstattungsanspruch des Trägers der Asylbewerberleistungen
- BSG, 30.09.2010, B 10 EG 7/09 R - Anspruch auf Erziehungsgeld - Beteiligtenfähigkeit der Bezirkregierung Münster am sozialgerichtlichen Verfahren
- BFH, 17.06.2010, III R 72/08 - Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- BSG, 30.09.2010, B 10 EG 9/09 R - Anspruch auf Elterngeld für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbsberechtigung
- BVerwG, 08.12.2009, BVerwG 1 C 14.08 - Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen aufgrund des Vorliegens einer außergewöhnlichen…
- BVerwG, 19.04.2012, BVerwG 1 C 10.11 - Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 bei Vorliegen einer echten und tatsächlichen Tätigkeit
- BFH, 27.01.2011, III R 45/09 - Für den Anspruch eines Ausländers ohne gesetzliche Erwerbsberechtigung auf Kindergeld ist die tatsächliche Erlaubnis der Erwerbstätigkeit entscheidend
- BVerwG, 16.10.2012, BVerwG 10 C 6.12 - Haftung eines Ausländers und eines ihn unerlaubt beschäftigenden Arbeitgebers für die Kosten einer Abschiebung nach § 66 Abs. 4 AufenthG bei Vorliegen von…
- BVerwG, 22.05.2012, BVerwG 1 C 6.11 - Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts
- BSG, 15.12.2011, B 10 EG 15/10 R - Anspruch auf Elterngeld - Leistungsausschluss für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- BVerwG, 04.09.2012, BVerwG 10 C 12.12 - Entsprechende Anwendung der Regelungen zum Spracherfordernis auf den Ehegattennachzug zu Deutschen
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 6.09 - Berechnung von Aufenthaltszeiten bzw. Fiktionszeiten i.R.d. Beantragung einer Niederlassungserlaubnis - Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus…
- BGH, 28.04.2011, V ZB 184/10 - Während laufenden Ermittlungen gegen einen Ausländer darf Abschiebungshaft bei Fehlen von Ausführungen zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft in dem Haftantrag nicht…
- BVerwG, 19.10.2011, BVerwG 5 C 28.10 - Voraussetzungen für die Anrechnung der gesamten Aufenthaltszeit eines Asylfolgeverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 4…
- BVerwG, 11.12.2012, BVerwG 1 C 15.11 - Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG bei Auslandsaufenthalten - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für einen russischen…
- BVerwG, 04.10.2012, BVerwG 1 C 12.11 - Genuss einer Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG durch jüdische Emigranten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes
- BVerwG, 23.09.2009, BVerwG 1 B 16.09 - Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts hinsichtlich etwaiger Auskünfte der Ausländerbehörde aus dem…
- Vaterschaftsanfechtung - Ausländischer Elternteil
