§ 49a GKG, Wohnungseigentumssachen
(1) Der Streitwert ist auf 50 Prozent des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen. Er darf das Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen an der Entscheidung nicht unterschreiten und das Fünffache des Wertes ihres Interesses nicht überschreiten. Der Wert darf in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen.
(2) Richtet sich eine Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, darf der Streitwert das Fünffache des Wertes ihres Interesses sowie des Interesses der auf ihrer Seite Beigetretenen nicht übersteigen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Zu § 49a: Eingefügt durch G vom 26. 3. 2007 (BGBl I S. 370).
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BGH, 10.02.2012, V ZR 105/11 - Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 26 Abs. 1 S. 3, 4 WEG
- BGH, 08.07.2011, V ZR 2/11 - Umfang des Prüfungsmaßstabs für eine gegen die Entziehung des Wohnungseigentums gerichtete Anfechtungsklage im Hinblick auf das Vorliegen einer vorherigen Abmahnung
- BGH, 09.07.2010, V ZR 202/09 - Zulässigkeit der Änderung eines durch Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssels durch Mehrheitsbeschluss - Anforderungen an die Transparenz der Abänderung eines…
- BVerfG, 15.04.2012, 1 BvR 1951/11 - Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld aus dem Grundbuch - Verfassungskonforme Auslegung des § 23 Abs. 2 KostO zum Schutz des zufällig letzten Erwerbers…
- BGH, 31.03.2011, V ZB 236/10 - Bestimmung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung eines Verwalters nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen - Interesse eines Verwalters an der…
- BGH, 19.10.2012, V ZR 233/11 - Möglichkeit einer Beschränkung der Anfechtungsklage nach § 46 WEG auf einen bestimmten Betrag einer beschlossenen Sonderumlage - Zulässigkeit eines Beschränkung einer…
- BGH, 01.03.2012, V ZB 66/11 - Anteilige Beteiligung einer Wohnungseigentümergemeinschaft an den Kosten für die Renovierung eines im Sondereigentum stehenden Kellerraums
- BGH, 09.02.2012, V ZB 211/11 - Rechtsmittelbeschwer bei erfolgloser Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Nichtverfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter…
- BGH, 10.05.2012, V ZB 242/11 - Voraussetzungen für die Beschwer eines Wohnungseigentümers durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verteidigung gegen eine Anfechtungsklage
- BGH, 08.03.2012, V ZB 215/11 - Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Bemessung der aus einem Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung über die Erneuerung von Fensterelementen…
- BGH, 27.01.2011, V ZB 255/10 - Erschwerung des Zugangs zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise - Erfordernis…
- BGH, 15.05.2012, V ZB 282/11 - Notwendigkeit einer Darlegung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts und des Rechtschutzziels in einem die Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschluss
- BGH, 12.10.2010, V ZB 170/09 - Berücksichtigung der Mindestlaufzeit eines Dienstvertrages i.R.e. Streitwertbemessung
