§ 48 GKG, Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
(1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten richten sich die Gebühren nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstands, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2In Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Unterlassungsklagengesetzes darf der Streitwert 250.000 Euro nicht übersteigen.
(2) 1In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.
(3) Ist mit einem nichtvermögensrechtlichen Anspruch ein aus ihm hergeleiteter vermögensrechtlicher Anspruch verbunden, ist nur ein Anspruch, und zwar der höhere, maßgebend.
Zu § 48: Geändert durch G vom 22. 12. 2006 (BGBl I S. 3416), 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2122) und 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 23.02.2011, 4 AZR 336/09 - Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes (TV-Ärzte/TdL)
- BVerfG, 12.10.2009, 1 BvR 735/09 - Verfassungsbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem Ehescheidungsverfahren - Verstoß der Begründung der Streiwertfestsetzung gegen das Willkürverbot
- BGH, 02.03.2011, AnwZ (B) 50/10 - Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für alle aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und…
- BGH, 06.12.2010, II ZR 99/09 - Bestimmung der Höhe eines Interesses an der Bestellung eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl und an der Kandidatur einer Liste bei dieser Wahl
- BGH, 03.05.2012, V ZB 84/10 - Bedeutung der Höhe der die Zwangsverwaltung verursachten Ansprüche für die Bestimmung der Rechtsanwaltsvergütung i.R.e. Beschwerdeverfahrens in der Zwangsverwaltung
- BGH, 03.05.2012, V ZB 86/10 - Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit einem Zwangsverwaltungsverfahren bei der Vertretung des Schuldners
- BGH, 01.12.2011, IX ZB 52/11 - Bezugnahme auf einen Bericht des Insolvenzverwalters sowohl zur Darlegung des Versagungsgrundes wie auch zu seiner Glaubhaftmachung
- BGH, 01.08.2012, XII ZR 202/09 - Streitwert eines Rechtsstreits um das Recht zur Fortführung des Ehenamens
- BGH, 26.05.2011, V ZB 248/10 - Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist die formlose Bekanntgabe einer Entscheidung - Rechtsnatur einer Mitteilung des…
- BGH, 12.07.2010, II ZR 250/07 - Rechtsschutzbedürfnis eines Anwalts für eine im eigenen Namen erhobene Gegenvorstellung oder eine im eigenen Namen erhobene Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung…
- BGH, 12.07.2012, V ZR 29/12 - Verwerfung einer Nichtzulasungsbeschwerde als unzulässig bei fehlender Glaubhaftmachung der Erreichung des Beschwerdewertes
- BGH, 30.06.2011, IX ZR 119/08 - Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Streitwerts wird zurückgewiesen - Zurückweisung einer Gegenvorstellung des…
- BGH, 16.03.2011, XI ZR 38/10 - Festsetzung des Gegenstandswertes bei Verzicht der Rechte aus der Bürgschaft
- Umgangsrecht - Rechtsanwaltsgebühren
