§ 46 BBG, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(1) 1Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen. 2Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht.
(2) Beamtinnen und Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, kann ferner unter Übertragung eines Amtes ihrer früheren Laufbahn nach Absatz 1 auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und ihnen die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung ihrer früheren Tätigkeit zumutbar ist.
(3) Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
(4) 1Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. 2Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit. 3Vor der Versetzung in den Ruhestand sind sie auf diese Pflicht hinzuweisen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. 4Der Dienstherr hat, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, die Kosten für die erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zu tragen.
(5) Beantragen Beamtinnen oder Beamte nach Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(6) Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit möglich.
(7) 1Zur Prüfung ihrer Dienstfähigkeit sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen. 2Sie können eine solche Untersuchung verlangen, wenn sie einen Antrag auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis stellen.
(8) Bei einer erneuten Berufung gilt das frühere Beamtenverhältnis als fortgesetzt.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 25.06.2009, BVerwG 2 C 68.08 - Anspruch eines zuletzt bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Ausschluss der Reaktivierung…
- BVerwG, 23.09.2010, BVerwG 2 C 27.09 - Vereinbarkeit einer Regelung bzgl. einer ausgleichsfreien Erbringung der ersten in einem Monat geleisteten Mehrarbeitsstunden eines teilzeitbeschäftigten…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 20.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der…
- BVerwG, 25.06.2009, BVerwG 2 C 74.08 - Gewährung der Berufung in das Beamtenverhältnis einer Fernmeldeobersekretärin ohne gesundheitliche Bedenken aber bei entgegenstehenden zwingend dienstlichen…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 47.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen vom…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 21.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 22.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 2.11 - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Zulassung eines Rechtsmittels durch das Tatsachengericht in einem parallel gelagerten Verfahren - Vereinbarkeit…
- BVerwG, 15.06.2011, BVerwG 2 B 82.10 - Bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf auf eigenen Antrag wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit ist das Ausscheiden aus dem Dienst von…
- BVerwG, 04.04.2011, BVerwG 2 B 55.11 - Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33 GG - Möglichkeit der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch Altersgrenzen
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 45.11 - Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 44.11 - Beschwerde aufgrund der Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 42.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 31.11 - Vereinbarkeit der §§ 6, 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 29.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 30.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 15.02.2011, BVerwG 2 B 16.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 5.11 - Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (LVO NRW)…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 7.11 - Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzen - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter in das Berufsbeamtentum
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 23.11 - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Definition der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.R.d.…
