§ 45 JGG, Absehen von der Verfolgung
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozessordnung vorliegen.
(2) 1Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. 2Einer erzieherischen Maßnahme steht das Bemühen des Jugendlichen gleich, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) 1Der Staatsanwalt regt die Erteilung einer Ermahnung, von Weisungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 7 und 9 oder von Auflagen durch den Jugendrichter an, wenn der Beschuldigte geständig ist und der Staatsanwalt die Anordnung einer solchen richterlichen Maßnahme für erforderlich, die Erhebung der Anklage aber nicht für geboten hält. 2Entspricht der Jugendrichter der Anregung, so sieht der Staatsanwalt von der Verfolgung ab, bei Erteilung von Weisungen oder Auflagen jedoch nur, nachdem der Jugendliche ihnen nachgekommen ist. 3§ 11 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 Satz 2 sind nicht anzuwenden. 4§ 47 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.
Zu § 45: Neugefasst durch G vom 30. 8. 1990 (BGBl I S. 1853).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 14.10.2009, 2 StR 205/09 - Selbstständige Verpflichtung eines Gerichts aus §§ 80a, 246a Strafprozessordnung (StPO) oder aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Fällen der möglichen Anordnung…
- BGH, 05.07.2011, 3 StR 87/11 - Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1…
- BGH, 17.07.2012, 3 StR 238/12 - Hinreichende Begründung des Vorliegens von schädlichen Neigungen i.S.d. § 17 Abs. 2 JGG bei Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Verurteilung wegen besonders…
- BGH, 23.08.2011, 1 StR 153/11 - Möglichkeit der Kompensation einer in dem abgebenden Vertragsstaat der MRK eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Übernahme eines…
- BGH, 15.10.2009, 5 StR 351/09 - Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung auch im Hinblick auf die Art und Weise des Gebrauchmachens von Gründen bzgl. einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs.…
- BGH, 02.08.2011, 5 StR 259/11 - Revisibilität der Verurteilung eines Jugendlichen wegen Totschlags bei mangelnder Erforschung der (Mit-) Täterschaft des Vaters an der Tötung der Stiefmutter -…
- BGH, 24.11.2009, 1 StR 526/09 - Strafzumessung im Rahmen einer Verurteilung nach § 250 Strafgesetzbuch (StGB)
- Einstellung des Strafverfahrens
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendgerichtshilfe
- § 60 BZRG, Eintragungen in das Erziehungsregister
- Art. 26 EGStGB, Jugendgerichtsgesetz
- § 9 IRG, Konkurrierende Gerichtsbarkeit
- § 47 JGG, Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- § 104 JGG, Verfahren gegen Jugendliche
- § 109 JGG, Verfahren
- § 12 LKJHG, Vorrangige Ziele der Jugendhilfe
- § 52 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
