§ 44 FlurbG
(1) Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke unter Berücksichtigung der nach § 47 vorgenommenen Abzüge mit Land von gleichem Wert abzufinden. Bei der Bemessung der Landabfindung sind die nach den §§ 27 bis 33 ermittelten Werte zu Grunde zu legen. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt (§ 61 Satz 2). In den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem diese wirksam wird.
(2) Bei der Landabfindung sind die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer gegeneinander abzuwägen und alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung der Grundstücke wesentlichen Einfluss haben.
(3) Die Landabfindungen müssen in möglichst großen Grundstücken ausgewiesen werden. Unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen von Land sind in Geld auszugleichen. Die Grundstücke müssen durch Wege zugänglich gemacht werden; die erforderliche Vorflut ist, soweit möglich, zu schaffen.
(4) Die Landabfindung eines Teilnehmers soll in der Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte und Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage seinen alten Grundstücken entsprechen, soweit es mit einer großzügigen Zusammenlegung des Grundbesitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen vereinbar ist.
(5) Wird durch die Abfindung eine völlige Änderung der bisherigen Struktur eines Betriebes erforderlich, so bedarf sie der Zustimmung des Teilnehmers. Die Kosten der Änderung sind Ausführungskosten (§ 105).
(6) Die Landabfindungen können im Wege des Austausches in einem anderen Flurbereinigungsgebiet ausgewiesen werden, soweit es für die Durchführung der Flurbereinigung zweckmäßig ist und in den betroffenen Flurbereinigungsgebieten der neue Rechtszustand gleichzeitig eintritt. Die Landabfindungen werden in diesen Fällen durch die Flurbereinigungspläne der Flurbereinigungsgebiete festgestellt, in denen sie ausgewiesen werden.
(7) Sind die betroffenen Rechtsinhaber einverstanden, können die Flurbereinigungsbehörde und die Gemeinde (Umlegungsstelle) in gegenseitigem Einvernehmen den Eigentümer eines in einem Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücks mit einem Grundstück in einem Gebiet abfinden, in dem eine Umlegung nach Maßgabe des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs durchgeführt wird. Das Gleiche gilt, wenn der Eigentümer eines in einem Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks mit einem Grundstück in einem Flurbereinigungsgebiet abgefunden werden soll. Im Übrigen ist Absatz 6 entsprechend anzuwenden.
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 15. März 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 533) findet § 44 Abs. 1 Satz 4 auf anhängige Verfahren, in denen im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes am 1. April 1976 bereits eine vorläufige Besitzeinweisung erfolgt ist, keine Anwendung.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 25.03.2010, BVerwG 9 B 75.09 - Widerspruch gegen die in einem Flurbereinigungsplan vorgesehene Landabfindung als Widerspruch gegen eine unvollständige Berücksichtigung der Einlagegrundstücke…
- BFH, 30.09.2010, IV R 28/08 - Inverkehrbringen als Voraussetzung für die Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" im Geltungsbereich der…
- BFH, 01.07.2010, IV R 7/08 - Übertragbarkeit einer Rücklage auf Forstflächen zugeteilt i.R.e. Flurbereinigungsverfahrens - Surrogationsprinzip als wesentliches Merkmal im Flurbereinigungsverfahren…
- BVerwG, 03.12.2009, BVerwG 9 B 79.09 - Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als "Muss"-Vorschrift
- BVerwG, 07.02.2012, BVerwG 9 B 89.11 - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs auf wertgleiche Abfindung nach § 44 FlurbG
- BVerwG, 24.05.2011, BVerwG 9 B 97.10 - Jagdgenossenschaften steht eine Klagebefugnis zu gegen flurbereinigungsrechtliche, eine Veränderung oder den Wegfall ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks…
- BVerwG, 21.04.2011, BVerwG 9 B 66.10 - Beurteilung der Ackerfähigkeit durch das Flurbereinigungsgericht ist nicht zu beanstanden - Landminderausweisung in einer Größenordnung von 2,7% des…
- BVerwG, 17.12.2010, BVerwG 9 B 62.10 - Gehörsrüge bzgl. der gerichtlichen Kenntnisnahme des Vorbringens eines Grundstückseigentümers im Zusammenhang mit der Verwendung seiner Grundstücksfläche für…
- BVerwG, 29.03.2012, BVerwG 9 B 88.11 - Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der Abfindung für überschwemmungsgefährdete Flurstücke
- BVerwG, 31.01.2012, BVerwG 9 B 4.12 - Anschluss von Abfindungsgrundstücken in ausreichendem Maße an das allgemeine Wegenetz i.R.d. Erschließungsgebots
- BVerwG, 06.12.2011, BVerwG 9 B 73.11 - Nicht gegebene Möglichkeit zur Äußerung vor dem Flurbereinigungsgericht durch den Richter als Anlass für eine Gehörsrüge
- BVerwG, 05.08.2011, BVerwG 9 B 100.10 - Zulässigkeit verspäteter Erklärungen gem. § 134 Abs. 2 FlurbG trotz Versäumnisses der Widerspruchsfrist
- BVerwG, 30.12.2010, BVerwG 9 B 72.10 - Anspruch auf Vornahme von Maßnahmen zur Herstellung der zugeteilten Abfindungsflurgrundstücke als Grünland
- BVerwG, 04.11.2010, BVerwG 9 B 85.09 - Anforderungen an die Darlegung und Begründung der eigenen Sachkunde eines fachkundig besetzten Flurbereinigungsgerichts im Zusammenhang mit der Ablehnung eines…
- BVerwG, 15.03.2010, BVerwG 9 B 90.09 - Zulässigkeit der Zusammenfassung von Ackerland und Grünland in einem einheitlichen Wertrahmen im Hinblick auf die vom Flurbereinigungsgesetz verlangte Abfindung…
- BVerwG, 22.03.2012, BVerwG 9 B 74.11 - Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beim lediglichen Nichtfolgen dem Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen Rechts…
- BVerwG, 24.10.2011, BVerwG 9 B 12.11 - Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei der fehlerhaften Berechnung eines Ablösungsbetrages als entscheidungserhebliche Rechtsfrage
- BVerwG, 12.11.2010, BVerwG 9 B 41.10 - Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren - Anfechtung einer vorläufigen Besitzeinweisung wegen Abfindungsmängeln -…
- BVerwG, 17.03.2010, BVerwG 9 B 29.10 - Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung durch ein Flurbereinigungsgericht zur Berücksichtigung der Hängigkeit von Abfindungsgrundstücken i.R.d. Rüge einer…
- BVerwG, 24.10.2011, BVerwG 9 B 13.11 - Fehlerhafte Anwendung der Verjährungsvorschriften der §§ 228, 230 der Abgabenordnung (AO) durch den Verwaltungsgerichtshof als eine von mehreren…
