§ 42 WOSprAuG
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Bundesrecht
Vierter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 42 WOSprAuG – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.