§ 42 GeschmMG, Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
(1) 1Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein Geschmacksmuster benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) 1Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 2Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. 3Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des Geschmacksmusters eingeholt hätte.
Zu § 42: Geändert durch G vom 7. 7. 2008 (BGBl I S. 1191).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 07.04.2011, I ZR 56/09 - Innere Verbindung zwischen dem wiedergegebenen Muster und den eigenen Gedanken des Zitierenden als Wiedergabe zum Zwecke der Zitierung i.S.d. § 40 Nr. 3 GeschmMG
- BGH, 24.03.2011, I ZR 211/08 - Konsequenzen aus einer nicht erkennbaren Einteiligkeit oder Zweiteiligkeit des Musters in der graphischen Darstellung
- BGH, 22.04.2010, I ZR 89/08 - Unterschiedlichkeit der Muster als maßgebliches Kriterium für die Ermittlung der Eigenart i.S.v. Art. 6 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) - Ermittlung der…
- BGH, 12.07.2012, I ZR 102/11 - Kinderwagen II - Stützen der Anträge einer Partei auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster und auf wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite(hier: Kinderwagen der Marke…
- BGH, 23.02.2012, I ZR 68/11 - Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Inhabers des Sammelgeschmacksmusters Nr. 40702148 mit der Bezeichnung "Milla" für eine Gestaltung von Schuhsohlen…
- BGH, 28.09.2011, I ZR 23/10 - Kinderwagen - Begehungsgefahr für ein Herstellen eines das Klagemuster verletzenden Erzeugnisses im Gebiet der Europäischen Union (EU) bei Herstellung des Erzeugnisses…
- BGH, 19.05.2010, I ZR 71/08 - Erheblichkeit der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters i.R.d. Bestimmung des Schutzumfangs aus der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) -…
- BGH, 16.08.2012, I ZR 74/10 - Gartenpavillon - Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung über die Auslegung der Art. 7 Abs. 1 Satz 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 19 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 Buchst. a und…
- BGH, 08.03.2012, I ZR 124/10 - Weinkaraffe - Vorliegen eines eigenständigen Schutzes von Teilen oder Elementen eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach der…
- BGH, 17.08.2010, I ZR 97/09 - Anwendbarkeit der alten Fassung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) auf die Schutzwirkungen eines vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenen Geschmacksmusters
- § 44 GeschmMG, Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 45 GeschmMG, Entschädigung
- § 46b GeschmMG, Sicherung von Schadensersatzansprüchen
- § 49 GeschmMG, Verjährung
