§ 421 HGB, Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
(1) 1Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. 2Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verloren gegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. 3Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.
(2) 1Der Empfänger, der sein Recht nach Absatz 1 Satz 1 geltend macht, hat die noch geschuldete Fracht bis zu dem Betrag zu zahlen, der aus dem Frachtbrief hervorgeht. 2Ist ein Frachtbrief nicht ausgestellt oder dem Empfänger nicht vorgelegt worden oder ergibt sich aus dem Frachtbrief nicht die Höhe der zu zahlenden Fracht, so hat der Empfänger die mit dem Absender vereinbarte Fracht zu zahlen, soweit diese nicht unangemessen ist.
(3) Der Empfänger, der sein Recht nach Absatz 1 Satz 1 geltend macht, hat ferner ein Standgeld oder eine Vergütung nach § 420 Absatz 4 zu zahlen, ein Standgeld wegen Überschreitung der Ladezeit und eine Vergütung nach § 420 Absatz 4 jedoch nur, wenn ihm der geschuldete Betrag bei Ablieferung des Gutes mitgeteilt worden ist.
(4) Der Absender bleibt zur Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Beträge verpflichtet.
Zu § 421: Neugefasst durch G vom 25. 6. 1998 (BGBl I S. 1588), geändert durch G vom 20. 4. 2013 (BGBl I S. 831) (25. 4. 2013).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 22.04.2010, I ZR 74/08 - Anspruch einer Linienreederei auf Zahlung von Containerstandgeld und Ersatz von Einlagerungskosten gegen den Empfänger eines Frachtvertrages - Absender als Schuldner des…
- BGH, 19.07.2012, I ZR 104/11 - Pflicht des Frachtführers zur konkreten Nachforschung und Dokumentation bei Kenntniserlangung von dem Verlust eines Paketes i.R.d. Belegung des Verlustes im…
- BGH, 13.06.2012, I ZR 161/10 - Haftung des ausführenden Frachtführers i.S.v. § 437 Abs. 1 HGB nach Maßgabe des (Haupt-) Frachtvertrags zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt-) Frachtführer
- BGH, 21.12.2011, I ZR 144/09 - Einholung eines ergänzenden Gutachtens als Pflicht des Gerichts bei unvollständigen Rechtsauskünften des Max-Planck-Instituts in einem Verfahren wegen Verlusts von…
- BGH, 18.03.2010, I ZR 1/09 - Inanspruchnahme eines Paketdienstunternehmens auf Schadensersatz wegen Verlusts von Transportgut
- BGH, 18.03.2010, I ZR 181/08 - Umfang des Schadensersatzanspruchs des Auftraggebers des Hauptfrachtführers gegen den ausführenden Frachtführer bei entstandenem Schaden bei der Beförderung -…
- BGH, 18.06.2009, I ZR 140/06 - Haftungsbeschränkungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bei eigenem qualifizierten Verschulden eines Verfrachters - Schadensersatzverpflichtung wegen der Beschädigung…
