§ 421 FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Bundesrecht
Buch 7 – Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
§ 421 FamFG – Inhalt der Beschlussformel
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
- 1.
die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
- 2.
den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.