Gesetze

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§ 41 HwO
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Bundesrecht

Zweiter Teil – Berufsbildung im Handwerk → Fünfter Abschnitt – Regelung und Überwachung der Berufsausbildung

Titel: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HwO
Gliederungs-Nr.: 7110-1
Normtyp: Gesetz

§ 41 HwO – Regelung durch die Handwerkskammer

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.