Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 AGSGG
Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: AGSGG,HE
Gliederungs-Nr.: 213-1
gilt ab: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: [keine Angabe]

§ 3 AGSGG

Die Sozialgerichte haben ihren Sitz in

Darmstadt,
Frankfurt am Main,
Fulda,
Gießen,
Kassel,
Marburg und
Wiesbaden.