§ 393 AO, Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren
(1) 1Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. 2Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328) gegen den Steuerpflichtigen unzulässig, wenn er dadurch gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. 3Dies gilt stets, soweit gegen ihn wegen einer solchen Tat das Strafverfahren eingeleitet worden ist. 4Der Steuerpflichtige ist hierüber zu belehren, soweit dazu Anlass besteht.
(2) 1Soweit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die der Steuerpflichtige der Finanzbehörde vor Einleitung des Strafverfahrens oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, dürfen diese Kenntnisse gegen ihn nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist. 2Dies gilt nicht für Straftaten, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5) besteht.
(3) 1Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, dürfen im Besteuerungsverfahren verwendet werden. 2Dies gilt auch für Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, soweit die Finanzbehörde diese rechtmäßig im Rahmen eigener strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat oder soweit nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf.
Zu § 393: Geändert durch G vom 20. 12. 2007 (BGBl I S. 3150).
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 28.10.2009, VIII R 78/05 - Rechtmäßigkeit eines Verlangens bzgl. einer Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verlangens zur Vorlage von Unterlagen auch durch Auslegung unter Berücksichtigung der…
- BVerfG, 27.04.2010, 2 BvL 13/07 - Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren des § 393 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung (AO) mit der…
- BFH, 28.10.2009, I R 28/08 - Versteuerung eines fiktiven Aufgabegewinns durch Wegzug und Verlegung des Betriebs eines selbstständigen Handelsvertreters nach Luxemburg - Vorliegen einer…
- BFH, 01.02.2012, VII B 234/11 - Verpflichtung eines Steuerpflichtigen durch Zwangsmittel zur Beschaffung ihm nicht vorliegender Unterlagen durch das Finanzamt trotz Möglichkeit der Schätzung der…
- BFH, 23.07.2009, X B 10/09 - Nichtgewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist als Verfahrensfehler - Widerlegung der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der…
- BFH, 17.03.2010, X B 120/09 - Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer möglichen Abweichung des Finanzgerichts von einer Entscheidung in einem Strafverfahren im Fall einer Heranziehung der…
- BFH, 29.05.2012, IV B 70/11 - Entscheidung eines Behördenleiters über die Ablehnung eines Fahndungsprüfers wegen der Besorgnis der Befangenheit als Verwaltungsakt
- BFH, 09.03.2011, X B 153/10 - Notwendigkeit der Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen unterlassener Beiziehung der Strafakten schon in den Vorinstanzen für die Berücksichtigung im…
- BFH, 27.07.2009, IV B 90/08 - Zulassung einer Revision wegen einer Willkürentscheidung durch eine fehlerhafte Ermessensausübung bei dem Erlass einer Prüfungsanordnung
- BGH, 21.08.2012, 1 StR 26/12 - Verurteilung wegen selbstständiger, in Tatmehrheit zueinander stehender Steuerhinterziehungen im Festsetzungsverfahren und im Beitreibungsverfahren
- BFH, 19.12.2011, V B 37/11 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung
- § 208 AO, Steuerfahndung (Zollfahndung)
- § 410 AO, Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren
- § 7 KAG, Abgabenhinterziehung
- § 8 KAG, Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
- § 14 KAG, Abgabenhinterziehung
- § 15 KAG, Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
- § 17 KAG, Abgabenhinterziehung
- § 20 KAG, Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
- § 15 KAG, Abgabenhinterziehung
