§ 38 ZPO, Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 2Die Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden. 3Hat eine der Parteien einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist.
(3) Im Übrigen ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
- 1.nach dem Entstehen der Streitigkeit oder
- 2.für den Fall geschlossen wird, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 29.09.2010, 10 AZR 630/09 - Tarifliche Arbeitszeit - Dauer der Jahresarbeitszeit für Arbeitsverhältnisse im ehemaligen Ost-Berlin
- BAG, 01.07.2010, 2 AZR 270/09 - Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zwischen Botschaftsangestellten und dem betreffendem Staat - Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit bei hoheitlicher Tätigkeit -…
- BAG, 08.12.2010, 10 AZR 562/08 - In Aufhebungsvereinbarung vereinbarte Derogation und Zuständigkeit des Schweizer Gerichts am Standort Zürich ist unzulässig - Unzulässigkeit der in einer…
- BAG, 24.09.2009, 8 AZR 306/08 - Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in…
- BAG, 24.09.2009, 8 AZR 304/08 - Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach EuGVVO - Flaggenprinzip bei einem Arbeitsverhältnis auf einer Hochseefähre
- BAG, 24.09.2009, 8 AZR 305/08 - Internationale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach EuGVVO - Flaggenprinzip bei einem Arbeitsverhältnis auf einer Hochseefähre
- BGH, 08.12.2011, III ZR 114/11 - Internationale Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Krankenhauses für Vergütungsansprüche des Krankenhauses auch außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 5 Nr. 1…
- BGH, 18.02.2010, Xa ARZ 14/10 - Einfluss einer nachträglich anderweitigen Gerichtstandvereinbarung im selbstständigen Beweisverfahren auf das aufgerufene Gericht - Bindung des Gerichtes bei…
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Zuständigkeitsvereinbarung
- § 48 ArbGG, Rechtsweg und Zuständigkeit
- § 18 VOB/B, Streitigkeiten
- § 18 VOB/B, Streitigkeiten
- § 18 VOL/B, Sicherheitsleistung
- § 19 VOL/B, Streitigkeiten
- § 331 ZPO, Versäumnisurteil gegen den Beklagten
