§ 38 GeschmMG, Rechte aus dem Geschmacksmuster und Schutzumfang
(1) 1Das Geschmacksmuster gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. 2Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein.
(2) 1Der Schutz aus einem Geschmacksmuster erstreckt sich auf jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. 2Bei der Beurteilung des Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Musters berücksichtigt.
(3) Während der Dauer der Aufschiebung der Bekanntmachung (§ 21 Abs. 1 Satz 1) setzt der Schutz nach den Absätzen 1 und 2 voraus, dass das Muster das Ergebnis einer Nachahmung des Geschmacksmusters ist.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 07.04.2011, I ZR 56/09 - Innere Verbindung zwischen dem wiedergegebenen Muster und den eigenen Gedanken des Zitierenden als Wiedergabe zum Zwecke der Zitierung i.S.d. § 40 Nr. 3 GeschmMG
- BGH, 24.03.2011, I ZR 211/08 - Konsequenzen aus einer nicht erkennbaren Einteiligkeit oder Zweiteiligkeit des Musters in der graphischen Darstellung
- BGH, 23.02.2012, I ZR 68/11 - Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Inhabers des Sammelgeschmacksmusters Nr. 40702148 mit der Bezeichnung "Milla" für eine Gestaltung von Schuhsohlen…
- BGH, 28.09.2011, I ZR 23/10 - Kinderwagen - Begehungsgefahr für ein Herstellen eines das Klagemuster verletzenden Erzeugnisses im Gebiet der Europäischen Union (EU) bei Herstellung des Erzeugnisses…
- BGH, 22.04.2010, I ZR 89/08 - Unterschiedlichkeit der Muster als maßgebliches Kriterium für die Ermittlung der Eigenart i.S.v. Art. 6 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) - Ermittlung der…
- BGH, 17.08.2010, I ZR 97/09 - Anwendbarkeit der alten Fassung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) auf die Schutzwirkungen eines vor dem 28. Oktober 2001 eingetragenen Geschmacksmusters
- BGH, 19.05.2010, I ZR 71/08 - Erheblichkeit der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters i.R.d. Bestimmung des Schutzumfangs aus der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) -…
- § 41 GeschmMG, Vorbenutzungsrecht
- § 42 GeschmMG, Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
- § 51 GeschmMG, Strafvorschriften
- § 55 GeschmMG, Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
- § 72 GeschmMG, Anzuwendendes Recht
