§ 36 BauGB, Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
(1) 1Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. 2Das Einvernehmen der Gemeinde ist auch erforderlich, wenn in einem anderen Verfahren über die Zulässigkeit nach den in Satz 1 bezeichneten Vorschriften entschieden wird; dies gilt nicht für Vorhaben der in § 29 Abs. 1 bezeichneten Art, die der Bergaufsicht unterliegen. 3Richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 1, stellen die Länder sicher, dass die Gemeinde rechtzeitig vor Ausführung des Vorhabens über Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach den §§ 14 und 15 entscheiden kann. 4In den Fällen des § 35 Abs. 2 und 4 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung allgemein oder für bestimmte Fälle festlegen, dass die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist.
(2) 1Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. 2Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden; dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist. 3Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 16.09.2010, III ZR 29/10 - Anforderung an Amtshaftungsanspruch betreffend eines durch Ermessen versagten gemeindlichen Einvernehmens und daraus resultierenden Schäden - Ersetzung des…
- BVerwG, 21.01.2011, BVerwG 4 B 42.10 - Wirksamkeit einer lediglich unter "Legende", nicht aber im Satzungstext vorgesehenen Vorgabe in einer Außenbereichssatzung für eine mit dem Hauptgebäude zu…
- BVerwG, 20.05.2010, BVerwG 4 C 7.09 - Abwägung erheblicher öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gegen das Interesse Bauwilliger bei einer Konzentrationsflächenplanung -…
- BVerwG, 26.06.2012, BVerwG 1 WB 18.12 - Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf dem Waffensystem Eurofighter auf vorzeitige Freistellung vom militärischen…
- BVerwG, 15.06.2011, BVerwG 9 C 4.10 - Bestimmung der Klagebefugnis im Streit um Sekundäransprüche gegen das Finanzamt wegen eines Gewerbesteuermessbescheides allein nach § 42 Abs. 2 VwGO - Anspruch…
- BVerwG, 01.07.2010, BVerwG 4 C 4.08 - Hinreichend sichere Erwartung des Inkrafttretens eines in Aufstellung befindlichen Ziels bei Inkraftsetzung des Plans erst in einem ergänzenden Verfahren nach…
- BVerwG, 25.03.2011, BVerwG 7 B 86.10 - Widerspruch gegen eine Plangenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Erdmassendeponie und Bauschuttdeponie aufgrund einer Verletzung der gemeindlichen…
- BVerwG, 17.01.2013, BVerwG 8 B 50.12 - Mitentscheidungsrechte eines Stadtrats und Mitglieds des Ausschusses für Technik und Umwelt für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
- Verwaltungsakt - mehrstufig
- Gemeindliches Einvernehmen
- Nachbarrecht - öffentliches
- § 4 AG-BauGB M-V, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
- § 37 BauGB, Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder
- § 76 BauO LSA, Bauaufsichtliche Zustimmung
- § 80 BauO NRW, Öffentliche Bauherren
- § 86 BauO NRW, Örtliche Bauvorschriften
- § 60 BbgBO, Zulassung von Abweichungen
- § 15 BbgKVerf, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
- § 85 BremLBO, Örtliche Bauvorschriften
- § 2 1. BürokAbbG
