§ 35 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
1Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. 2Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 18.07.2012, XII ZB 661/11 - Zulässigkeit einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Genehmigung der Unterbringung eines Kindes bei möglicher Heimerziehung in einer offenen Einrichtung
- BGH, 24.10.2012, XII ZB 386/12 - Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines minderjährigen Kindes und Beschwerdebefugnis hiergegen
- Erziehungshilfen
- Intensivpädagogik
- Jugendgerichtshilfe
- § 1688 BGB, Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
- § 39 SGB VIII, Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 78a SGB VIII, Anwendungsbereich
- § 91 SGB VIII, Anwendungsbereich
