§ 34 SGB VI, Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze
(1) Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) 1Anspruch auf eine Rente wegen Alters besteht vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. 2Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 3 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 3 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. 3Die in Satz 2 genannten Einkünfte werden zusammengerechnet. 4Nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das
- 1.eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 des Elften Buches nicht übersteigt, oder
- 2.ein behinderter Mensch von dem Träger einer in § 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Einrichtung erhält.
Absatz 2 Satz 1 geändert durch G vom 20. 4. 2007 (BGBl I S. 554). Satz 2 geändert durch G vom 21. 6. 2002 (BGBl I S. 2167). Satz 3 neugefasst und Satz 4 gestrichen durch G vom 21. 6. 2002 (a. a. O.); bisheriger Satz 5 wurde Satz 4.
(3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
- 1.
bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 450 Euro,
- 2.
bei einer Rente wegen Alters als Teilrente von
- a)
einem Drittel der Vollrente das 0,25fache,
- b)
der Hälfte der Vollrente das 0,19fache,
- c)
zwei Dritteln der Vollrente das 0,13fache
der monatlichen Bezugsgröße(1), vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten.
Absatz 3 neugefasst durch G vom 8. 4. 2008 (BGBl I S. 681). Nummer 1 geändert durch G vom 5. 12. 2012 (BGBl I S. 2474) (1. 1. 2013).
(4) Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine
- 1.Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- 2.Erziehungsrente oder
- 3.andere Rente wegen Alters
ausgeschlossen.
Absatz 4 neugefasst durch G vom 21. 7. 2004 (BGBl I S. 1791), geändert durch G vom 20. 4. 2007 (BGBl I S. 554).
Vgl. Zu § 18 SGB IV.
Zu § 34: Vgl. RdSchr. 91 b Tit. D.IV.2, Tit. D.IV.3.1.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 15.02.2011, 9 AZR 584/09 - Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf…
- BAG, 19.04.2011, 3 AZR 350/09 - Auslegung von Tarifverträgen - Betriebliche Altersversorgung (Invaliditätsrente) - Stichtag - Begriff der Gehaltszahlung
- BAG, 15.02.2011, 9 AZR 340/08 - Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf…
- BAG, 15.02.2011, 9 AZR 585/09 - Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf…
- BSG, 02.11.2010, B 1 KR 9/10 R - Anspruch auf medizinische Reha-Maßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung - Bezug von Arbeitslosengeld nach § 428 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) -…
- BFH, 13.04.2011, X R 33/09 - Erwerbsminderungsrente ist mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Besteuerung zu unterwerfen - Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil…
- BGH, 18.05.2010, VI ZR 142/09 - Anspruch einer Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung auf Erstattung von Aufwendungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus übergegangenem Recht -…
- BSG, 10.07.2012, B 13 R 85/11 R - Teilweise Aufhebung der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Hinzuverdienst - Auszahlung einer anteiligen tariflichen Jahressonderzahlung und…
- BSG, 10.07.2012, B 13 R 81/11 R - Rückwirkende Minderung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit wegen Hinzuverdienstes
- BSG, 09.12.2010, B 13 R 10/10 R - Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Anrechnung eines erzielten Hinzuverdienstes in den ersten zwei Monaten
- Altersrente
- Teilrente
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- § 30a BetrAVG, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für nach dem 17. 5. 1990 zurückgelegte Beschäftigungszeiten
- § 75 SGB VI, Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn
- § 239 SGB VI, Knappschaftsausgleichsleistung
