§ 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
1Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 2Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- 1.
eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- 2.
die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
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eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
3Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 15.07.2010, III R 89/09 - Zahlung des gesamten Kindergeldes an einen Jugendhilfeträger i.R.d. Unterbringung eines volljährigen Kindes in einer betreuten Wohnform gegen den Willen des…
- BFH, 28.04.2010, III R 44/08 - Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen Jugendhilfeleistungen - Aufteilung des Gesamtkindergeldes nach Köpfen bei mehreren Kindern des…
- BFH, 28.04.2010, III R 43/08 - Begrenzung des Anspruchs des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen erbrachter Jugendhilfeleistungen - Ermittlung des Erstattungsanspruchs gem. § 76 S.…
- BSG, 01.07.2009, B 4 AS 9/09 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Kindergeld - Sachkostenzuschuss oder Aufwendungsersatz für Pflegekinder und Erziehungshonorar…
- BVerwG, 19.08.2010, BVerwG 5 C 14.09 - Bestimmung der Leistung i.S.v. § 111 S. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) nach dem zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriff des Kinderhilferechts und…
- BVerwG, 27.05.2010, BVerwG 5 C 7.09 - Einsatz angesparter Beschädigtengrundrente als Vermögen i.R.e. Gewährung von Eingliederungshilfe für Heimerziehung - Funktion einer Gewährung von…
- BVerwG, 01.09.2011, BVerwG 5 C 20.10 - Einordnung einer Person als Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII bei Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen über Tag und Nacht im Haushalt
- BVerwG, 19.10.2011, BVerwG 5 C 25.10 - Tatsächliche Erbringung einer konkreten Hilfeleistung gegenüber dem Hilfeempfänger als Beginn der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII
- BVerwG, 19.10.2011, BVerwG 5 C 6.11 - Erforderlichkeit einer Identität der Anspruchsberechtigten im Rahmen der Vorrang-Nachrang-Regelung des § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII 2005
- BFH, 11.09.2012, VI B 67/12 - Begriff der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- BGH, 18.07.2012, XII ZB 661/11 - Zulässigkeit einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Genehmigung der Unterbringung eines Kindes bei möglicher Heimerziehung in einer offenen Einrichtung
- Erziehungshilfen
- Jugendgerichtshilfe
- § 4 BbgNiRSchG, Ausnahmen
- § 1688 BGB, Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
- § 12 JGG, Hilfe zur Erziehung
- § 28 LKJHG, Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken
- § 39 SGB VIII, Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 78a SGB VIII, Anwendungsbereich
- § 91 SGB VIII, Anwendungsbereich
