§ 34 LWahlG, Bekanntgabe des Ergebnisses
Der Kreiswahlleiter macht das Ergebnis im Wahlkreis, der Landeswahlleiter das Ergebnis im Land bekannt.
Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.
Der Kreiswahlleiter macht das Ergebnis im Wahlkreis, der Landeswahlleiter das Ergebnis im Land bekannt.