• Über uns
  • Kontakt
  • Hilfe/FAQ
anwalt24.de Logo
  • Start
  • Anwaltssuche
  • Beiträge & News
  • Rund ums Recht
  • Für Rechtsanwälte
  • Anmelden
  • Gesetzestexte
  • Urteile
  • Rechtswörterbuch
  • Rechtsgebiete
  • Rechtsthemen
  • Gebührenliste
Sie befinden sich in:
  • Start
  • Rund ums Recht
  • § 33 ZPO, Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

Suche

Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.

Inhaltsübersicht

  • Zivilprozessordnung
  • …
  • § 33 ZPO, Besonderer Gerichtsstand der Widerklage
  • § 34 ZPO, Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
  • § 35 ZPO, Wahl unter mehreren Gerichtsständen
  • § 36 ZPO, Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
  • § 37 ZPO, Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung
  • § 38 ZPO, Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
  • § 39 ZPO, Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung
  • § 40 ZPO, Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
  • § 41 ZPO, Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
  • § 42 ZPO, Ablehnung eines Richters
  • § 43 ZPO, Verlust des Ablehnungsrechts
  • § 44 ZPO, Ablehnungsgesuch
  • § 45 ZPO, Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
  • § 46 ZPO, Entscheidung und Rechtsmittel
  • § 47 ZPO, Unaufschiebbare Amtshandlungen
  • § 48 ZPO, Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen
  • § 49 ZPO, Urkundsbeamte
  • § 50 ZPO, Parteifähigkeit
  • § 51 ZPO, Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung
  • § 52 ZPO, Umfang der Prozessfähigkeit
  • § 53 ZPO, Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft
  • …
  • Anlage 1 ZPO

§ 33 ZPO, Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

(1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.

(2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist.

Zitierungen dieses Dokuments

  • BGH, 30.09.2010, Xa ARZ 191/10 - Entsprechende Anwendung der Bestimmung über den besonderen Gerichtsstand einer Widerklage auf Drittwiderklagen gegen einen bisher nicht am Verfahren beteiligten…
  • BGH, 07.02.2013, IX ZR 186/11 - Zuständigkeit für eine isolierte Widerklage gegen einen in Serbien lebenden Drittwiderbeklagten
  • BGH, 30.09.2010, Xa ARZ 129/10 - Gerichtsstand der Widerklage eines bisher nicht am Verfahren beteiligten Zedenten der Klageforderung bei dem Gericht der Klage - Zulässigkeit einer gegen einen bisher…
  • BGH, 30.09.2010, Xa ARZ 208/10 - Entsprechende Anwendbarkeit des besonderen Gerichtsstandes gem. § 33 Zivilprozessordnung (ZPO) auf Drittwiderklagen gegen den bisher nicht am Verfahren beteiligten…
  • Widerklage
  • Drittwiderklage
  • Gerichtsstand
  • § 29c ZPO, Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
§ 32b ZPO, Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder…
§ 34 ZPO, Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
  • Start
  • Anwaltssuche
  • Beiträge & News
  • Rund ums Recht
  • Für Rechtsanwälte
© 2003 – 2013 Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Wolters Kluwer Logo