§ 33 UAG
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)
Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz - UAG -)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
§ 33 UAG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Es findet erstmals auf die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen Anwendung, deren Einsetzung nach dem In-Kraft-Treten beantragt worden ist.