§ 333 BGB, Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 23.03.2011, 4 AZR 366/09 - Wirksamkeit einer Differenzierungsklausel (sog. Spannenklausel) im Hinblick auf die Überschreitung der Tarifmacht i.R.e. Kompensationsleistung des Arbeitgebers an…
- BAG, 23.02.2011, 4 AZR 439/09 - Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter - Zulässigkeit…
- BAG, 23.02.2011, 4 AZR 440/09 - Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter - Zulässigkeit…
- BAG, 23.02.2011, 4 AZR 441/09 - Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter - Zulässigkeit…
- BGH, 11.05.2012, V ZR 237/11 - Notwendigkeit des Eintritts in den Sicherungsvertrag für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld…
- BFH, 18.05.2010, X R 11/09 - Festsetzung von Ertragsteuern als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit…
- BGH, 26.01.2012, IX ZR 99/11 - Gläubigerbenachteiligung bei Umwandlung einer bisher unwiderruflichen Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung des…
- BGH, 24.01.2011, X ZB 33/08 - Berechtigung eines Dritten zur Nutzung einer patentgemäßen Lehre aufgrund eines zwischen einem alleinigen Patentinhaber und einem Miterfinder geschlossenen Vertrags -…
- BGH, 27.10.2011, VII ZB 98/10 - Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung bei Rechtskraft der Entscheidung in dem früheren Klauselerinnerungsverfahren
