§ 32 LVO LSA
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Kapitel 5 – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 32 LVO LSA – Übergangsvorschrift
Für Studierende, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung im Studiengang Verwaltungsökonomie an der Hochschule Harz immatrikuliert worden sind, ist Anlage 1 Abschn. II Nr. 3.2.1 in der am Tag vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.